Ein Betrunkener wollte am Bahnhof Dornbirn (Vorarlberg) mit einem gezückten Messer Securitybeamte „von sich fernhalten“. Die Sache hatte am Mittwoch aber ein gerichtliches Nachspiel am Landesgericht Feldkirch.
Mit halbstündiger Verspätung, jedoch mit gut wahrnehmbarer Alkoholfahne, erscheint der 34-jährige Messermann am Mittwoch im Verhandlungssaal am Landesgericht Feldkirch. „Haben Sie in der Früh schon wieder was getrunken?“, will Staatsanwalt Heinz Rusch daraufhin vom Angeklagten wissen. Der Oberländer verneint zunächst, räumt aber, nachdem der öffentliche Ankläger das Fenster aufreißt, um den Mief durch ein paar Kubikmeter Frischluft zu ersetzen, dann doch ein, bereits einen hinter die Binde gekippt zu haben.
Dass er nun vor dem Richter sitzt, liegt eben genau seinem Alkoholproblem zugrunde. Mit 2,2 Promille hatte er Mitte August vergangenen Jahres am Bahnhof Dornbirn einen Securitymitarbeiter der ÖBB mit einem Messer attackiert. Auslöser war, dass der Sicherheitsbedienstete den Betrunkenen auf das Rauch- und Alkoholverbot im Bahnhofsbereich aufmerksam gemacht hatte.
„Er suchte daraufhin etwas in seiner Tasche. Dann sah ich das Messer“, erinnert sich das 34-jährige Opfer an die bangen Sekunden. Nach einer gezielten Stichbewegung in Richtung seines Beines hätten er und sein Kollege den Angreifer zu Boden gebracht und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten.
Brisanz der Situation
Anders schildert der Messermann die Situation. „Ich wollte nur meine Ruhe haben und mir mit dem Messer die beiden vom Hals halten. Jemanden absichtlich schwer verletzen wollte ich nicht.“ In seinem Schlussplädoyer führt der Staatsanwalt dem Schöffensenat nochmals die Brisanz der damaligen Situation vor Augen: „Es ist geradezu erschreckend, wie wenig heutzutage passieren muss, dass solche Taten geschehen.“ Wenn jemand ein Messer zückt, nur wegen einer Zurechtweisung, muss das entsprechende Sanktionen haben."
Verurteilung
Der Mann wird folglich wegen Nötigung und versuchter schwerer Körperverletzung zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung und 2000 Euro Geldstrafe verdonnert. Zudem muss sich der Mann aufgrund seines Alkoholproblems einer ambulanten Suchttherapie unterziehen.
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