Konkurrent klagte

Gericht bestätigt Schutz für Lego-Bausteine

Ausland
24.01.2024 12:37

In einem mehrjährigen Rechtsstreit gegen einen Konkurrenten hat Lego nun vor dem Gericht der Europäischen Union einen Erfolg erzielt. Ein bestimmter Baustein bleibt weiterhin geschützt.

Konkret geht es um eine flache Platte mit nur einer Noppenreihe in der Mitte. Diese hatte der dänische Spielzeughersteller 2010 als Geschmacksmuster eintragen lassen. Lego verwendet solche seltenen Steine insbesondere in Bausätzen, um deren Nachbau zu erschweren. Denn 2010 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein normaler Legostein nicht als Marke eingetragen werden kann, weil seine Form sich aus der technischen Funktion ergibt.

Daraufhin beauftragte die deutsche Firma Delta Sport Handelskontor die Aufhebung des Schutzes für den seltenen Baustein. Diesem Antrag gab das EU-Markenamt EUIPO 2019 statt. Lego zog dagegen vor Gericht. Die Löschung wurde wieder aufgehoben.

Geht Rechtsstreit nun vor dem EuGH weiter?
Beim zweiten Versuch wies das Markenamt den Antrag ab, wogegen Delta Sport klagte. Diese Klage wurde aber abgewiesen - mit folgender Begründung: Für die Ausnahmeregelung zum Schutz modularer Systeme müsse der Spielstein bestimmte Voraussetzungen erfüllen, nämlich Neuheit und Eigenart. Delta Sport habe nicht nachgewiesen, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt seien.

Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele