Konkurrent klagte
Gericht bestätigt Schutz für Lego-Bausteine
In einem mehrjährigen Rechtsstreit gegen einen Konkurrenten hat Lego nun vor dem Gericht der Europäischen Union einen Erfolg erzielt. Ein bestimmter Baustein bleibt weiterhin geschützt.
Konkret geht es um eine flache Platte mit nur einer Noppenreihe in der Mitte. Diese hatte der dänische Spielzeughersteller 2010 als Geschmacksmuster eintragen lassen. Lego verwendet solche seltenen Steine insbesondere in Bausätzen, um deren Nachbau zu erschweren. Denn 2010 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein normaler Legostein nicht als Marke eingetragen werden kann, weil seine Form sich aus der technischen Funktion ergibt.
Daraufhin beauftragte die deutsche Firma Delta Sport Handelskontor die Aufhebung des Schutzes für den seltenen Baustein. Diesem Antrag gab das EU-Markenamt EUIPO 2019 statt. Lego zog dagegen vor Gericht. Die Löschung wurde wieder aufgehoben.
Geht Rechtsstreit nun vor dem EuGH weiter?
Beim zweiten Versuch wies das Markenamt den Antrag ab, wogegen Delta Sport klagte. Diese Klage wurde aber abgewiesen - mit folgender Begründung: Für die Ausnahmeregelung zum Schutz modularer Systeme müsse der Spielstein bestimmte Voraussetzungen erfüllen, nämlich Neuheit und Eigenart. Delta Sport habe nicht nachgewiesen, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt seien.
Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.








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