Veranstalter geklagt

Zugverspätung: Flug in die Hochzeitsreise verpasst

Oberösterreich
17.01.2024 11:20

Ein Ehepaar aus dem Bezirk Freistadt, das seit 20 Jahren verheiratet war, wollte endlich seine Hochzeitsreise nachholen. Doch der in der Pauschalreise inkludierte Zug zum Flughafen Wien hatte große Verspätung, der Flieger hob ohne die Mühlviertler nach Hanoi ab. Dank der AK musste der Reiseveranstalter mehr als 3673 Euro zurückzahlen!

Das Ehepaar hatte eine Pauschalreise inklusive Zugfahrt mit den ÖBB zum Flughafen und retour gebucht. Die Reisenden erhielten ein Zeitfenster, innerhalb dem sie eine Zugverbindung wählen konnten. Um rechtzeitig in Wien-Schwechat zu sein, planten die zwei Mühlviertler eine Zeitreserve von drei Stunden ein. Leider kam es in Amstetten zu einem längeren Aufenthalt. Und statt zum Flughafen wurde der Zug nur bis zum Hauptbahnhof Wien geführt. Die beiden Urlauber meldeten sich sofort beim Reiseveranstalter und versuchten mit einem Taxi noch rechtzeitig, ihren Flieger zu erreichen. Vergeblich! Der Check-in Schalter war bereits geschlossen, eine Umbuchung ebenfalls nicht möglich. 

Reiseveranstalter kontaktiert
Nach der Heimreise kontaktierte das Ehepaar erneut den Reiseveranstalter und forderte die Rückzahlung des Reisepreises ein. Allerdings lehnte dieser ab und behielt 85 Prozent des Reisepreises als Stornokosten. Mit der Begründung, dass die Zuganreise nicht Teil der Pauschalreise war und Verspätungen immer auftreten können.  

An Konsumentenschutz gewandt
Der Ehemann wandte sich an den Konsumentenschutz der AK OÖ. Aus den Reiseunterlagen ergab sich, dass das Zugticket nur in Verbindung mit der Pauschalreise erworben werden konnte und nur für diese in einem gewissen Zeitfenster vor und nach der Reise gültig war. Daher war die Fahrt mit der Bahn fixer Bestandteil der gesamten Pauschalreise. Außerdem hatten die zwei Mühlviertler alle Maßnahmen ergriffen, um den Flug noch zu erreichen. 

Rückzahlung des gesamten Preises gefordert
Die Experten der AK OÖ konfrontierten den Veranstalter mit diesen Argumenten. Da es auch keine Umbuchungsmöglichkeit gab, stand fest, dass der Reisevertrag nicht erfüllt wurde. Daher forderte die AK die Rückzahlung des gesamten Preises.

Veranstalter weigerte sich zunächst
Der Reiseveranstalter weigerte sich und gab als Begründung an, dass die Pauschalreise erst in Wien begonnen hatte. So blieb der AK nichts anderes übrig, als eine Klage einzubringen. Das Gericht schloss sich der Meinung der AK-Experten an. So musste der Reiseveranstalter die volle Summe von 3.673 Euro zurückzahlen.

Porträt von Krone Oberösterreich
Krone Oberösterreich
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