Nettolohn-Abschöpfung

Arbeit bringt auch „Strafe“ für Beeinträchtigte

Oberösterreich
28.12.2023 14:00

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, so steht es im Artikel 7 unserer Bundesverfassung. Doch wenn Menschen, die auf persönliche Assistenz angewiesen sind, berufstätig sind, wird ab einer Einkommensgrenze von 1200 bzw. 1800 Euro netto (beim Leben in privater Wohnform) der Verdienst abgeschöpft.

Was eigentlich sehr widersprüchlich ist, wie Grünen-Politikerin Ulrike Schwarz aufzeigt: „Einerseits ist man in Oberösterreich durchaus bemüht, beeinträchtigten Menschen den Weg in Ausbildung und Arbeitsmarkt zu ebnen. Denn nur so ist für die Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben möglich. Andererseits erschwert man jenen, die es geschafft haben, durch diese Bestimmung Leben, Alltag und Auskommen.“

Ein grüner Antrag im Landtag

Kurz gesagt, so Schwarz: „Mit der einen Hand hilft man ihnen, mit der anderen wirft man ihnen finanzielle Prügel vor die Füße!“ Die Grünen haben im Landtag beantragt, diesen Einkommenszugriff zu beenden. Abgeschafft werden soll auch die Stundenbegrenzung der persönlichen Assistenz.

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