Du erinnerst dich vielleicht noch an den Fall des Hundeschleppers, der 139 Welpen (viele darunter mit falschen Papieren, einige so krank, dass sie trotz Betreuung starben) unter widrigsten Bedingungen transportierte. Der Fall kam vor Gericht - das Urteil niederschmetternd: Er wurde freigesprochen.
Letztes Jahr deckte die "Krone" einen Fall von Tierquälerei auf. Eine Frau in Kärnten hielt 53 Hunde unter furchtbarsten Bedingungen. Die armen Vierbeiner waren in einer "Dunkelkammer" eingepfercht. Ohne dem Engagement meiner Kollegin Claudia Terk wären sie wahrscheinlich immer noch dort. "Mir hat das Herz geblutet, als ich die armen Kerle sah", so die Tierfreundin.
Im Tierschutzkompetenzentrum Klagenfurt wurden sie aufgepäppelt und tierärztlich versorgt. Nun zum Skandal: Die Staatsanwaltschaft lässt die Tierquälerin ohne Strafe ziehen (siehe Infobox)! Lediglich eine zweijährige Probezeit wurde ihr auferlegt - was immer das heißen mag. Es kam nicht einmal zu einer Verhandlung! Weder ein Augenzeuge noch meine Kollegin die den Fall zur Anzeige brachte, noch die Tierschutzombudsfrau wurden als Zeugen einvernommen. Jahrelang hat die Frau Hunde unter furchtbaren Bedingungen gehalten. Die Tiere waren verwurmt, verfloht und von Milben befallen. Aber offensichtlich ist dies noch viel zu wenig, um in Österreich vor Gericht als Tierquäler gesehen zu werden.
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