Sein bester Freund ist bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden, weil sich ein 16-Jähriger im Cannabisrausch aufs Kleinmotorrad gesetzt hatte. Nun folgte der Prozess am Landesgericht Feldkirch.
„Ich kann das Rad leider nicht zurückdrehen. Aber ich bin mir meiner Schuld bewusst und übernehme die Verantwortung für das, was passiert ist.“ Im Falle des angeklagten Lehrlings sind das keine leeren Worthülsen. Denn er hat bereits seinem besten Freund, der damals auf dem Sozius des Kleinmotorrades saß und bei dem Unfall schwerste Verletzungen davontrug, zumindest ein Teilschmerzengeld von 5000 Euro bezahlt. Weitere Zahlungen sollen folgen. Auch den erheblichen Schaden an dem Auto, in das er damals in Ludesch gekracht war, will der Angeklagte wiedergutmachen.
Ich kenne den Angeklagten schon sein ganzes Leben lang. Ja, er hat einen Fehler gemacht, aber er ist ein guter Bub.
Der Rechtsanwalt des Angeklagten
Doch zum Fall: Nach einer Kifferpartie Ende Mai dieses Jahres beschließt der 16-jährige Bursche, mit dem Kleinmotorrad nach Ludesch zu fahren. Auf dem Sozius sein bester Freund, der damals gerade 15 Jahre alt ist. In seiner Berauschung missachtet der Bursche den Vorrang und kracht mit seinem Gefährt in einen Pkw. Dabei werden die beiden Jugendlichen schwer verletzt. Die Autofahrerin kommt mit dem Schrecken davon.
Staatsanwältin bleibt hart
Im Prozess bricht der Anwalt des Unfallverursachers eine Lanze für seinen Mandanten: „Ich kenne den Angeklagten schon sein ganzes Leben lang. Er ist ein guter Bub. Ja, er hat einen Fehler gemacht und übernimmt die Verantwortung. Aber man darf seinen psychischen Zustand nicht außer Acht lassen, weil sein bester Freund schwer verletzt wurde. Mein Mandant hat sich deshalb freiwillig in eine Drogentherapie begeben und nimmt psychologische Hilfe in Anspruch.“ Weshalb die Verteidigung eine Diversion anregt. Was jedoch Staatsanwältin Katrin Feurle ablehnt.
Am Ende darf der Angeklagte aufatmen
Aufgrund der Unbescholtenheit und der Verantwortungsübernahme des Angeklagten entscheidet letztlich Richter Dietmar Nußbaumer dennoch, die Sache außergerichtlich zu erledigen und verhängt eine Geldbuße über 3500 Euro plus 100 Euro Pauschalkosten. Zudem muss der Unfallfahrer 90 Stunden bei einer Rettungseinrichtung Dienst leisten „um Ihnen nochmals vor Augen zu führen, was im Straßenverkehr alles passieren kann“.
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