Hörte "Stimmen"

Schüler mit Messer verletzt – Steirer in Anstalt eingewiesen

Österreich
11.04.2012 14:47
Ein Steirer wurde am Mittwoch von einem Geschworenensenat im Grazer Straflandesgericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er hatte im September 2011 einen jungen Burschen in Graz durch drei Messestiche schwer verletzt. Vom Psychiater wurde er als unzurechnungsfähig eingestuft, daher gab es keine Haftstrafe für den Angeklagten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Der 25-jähriger Steirer hatte die Tat von Anfang an zugegeben. Er hatte sich immer wieder Dinge eingebildet und "Stimmen" gehört, so auch am 16. September 2011. Damals bildete sich der 25-Jährige ein, dass auf dem Dachboden über seiner Wohnung eine Frau vergewaltigt werde.

Dreimal auf Burschen eingestochen
Der Steirer ging auf die Straße und glaubte, in einem jungen Paar Opfer und Täter erkannt zu haben. Aus diesem Grund stach er mit einem Taschenmesser dreimal auf den Burschen ein, weil er dessen Freundin für das "Vergewaltigungsopfer" hielt. Einer der Stiche traf die Herzgegend und hätte für den 17-Jährigen tödlich sein können, wäre er nur einen oder zwei Zentimeter tiefer gewesen, so die Gerichtsmedizinerin. Die beiden Stiche in den Rücken waren nicht lebensbedrohlich.

Der Steirer war bereits vor der Tat in der Sigmund-Freud-Klinik in Behandlung gewesen und wurde nach der Messerattacke in der geschlossenen Abteilung untergebracht. Von dort flüchtete er allerdings zweimal (siehe Infobox), nun befindet er sich in der Justizanstalt Wien-Josefstadt.

"Geschlossene Türen, das hab' ich nicht so gern"
"Halten Sie sich für gefährlich?", fragte der Richter den Beschuldigten. "Nein, nicht mehr", antwortete der Befragte, der derzeit mit Medikamenten behandelt wird. Diese könne man seiner Meinung nach aber "ausschleichen lassen", also langsam absetzen. Der Richter zeigte sich von diesem Gedanken wenig angetan: "Warum sind Sie zweimal geflüchtet?", wollte er wissen. "Geschlossene Türen, das hab' ich nicht so gern", meinte der Steirer.

Gerichtspsychiater Manfred Walzl führte aus, dass der Steirer an einer paranoiden Psychose leide und daher nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Die Geschworenen waren von der Mordabsicht des Steirers überzeugt, eine Bestrafung entfiel in diesem Fall allerdings. Verfügt wurde einstimmig eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele