Wie ein Albtraum

Lovoo-Date endete in toxischer Beziehung

Vorarlberg
25.11.2023 17:25

Während einer durch die Dating Plattform Lovoo entstandenen, eineinhalbjährigen Beziehung soll ein Unterländer seine Freundin schwer missbraucht haben - und fand sich am Freitag vor Gericht wieder.

Eineinhalb Jahre waren die beiden ein Paar. Als sie sich über die Dating Plattform Lovoo kennenlernten, ahnte wohl keiner von ihnen, auf wen er sich einlassen sollte. Statt Liebe und Vertrauen als Basis, führten der damals 24-Jährige und die 15-jährige Frau eine Beziehung auf masochistisch, sadistischer Ebene. Das Ende vom Lied: Der nunmehrige Ex-Freund musste sich gestern vor dem Schöffengericht in Feldkirch wegen Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung und Körperverletzung verantworten.

Straftaten, für die dem bislang Unbescholtenen im Falle eines Schuldspruchs bis zu zehn Jahre Haft drohen. Vorwürfe, zu denen er sich nur teilweise schuldig bekannte. „Ja, ich habe ihr mal eine Ohrfeige gegeben. Aber das ist auch schon alles. Der Rest stimmt nicht.“ Vielmehr sei die Beziehung toxisch gewesen. „Sie war mein Typ, aber eigentlich noch zu kindlich für mich.“

Nach ein paar Wochen sei man dann doch zusammengekommen, habe viel gemeinsam unternommen. Nach kurzer Zeit hätte die Freundin jedoch schon psychische Auffälligkeiten gezeigt. „Sie wollte immer, dass ich um sie kämpfe. Ich sollte ihr ständig meine Liebe beweisen. Einmal waren wir im Urlaub. Da stand sie mitten in der Nacht auf, stellte sich aufs Fensterbrett im dritten Stock und sagte, dass sie jetzt springen werde.“ Ein andermal sei sie plötzlich grundlos zusammengekauert und heulend in einer Ecke gesessen. Eifersüchtig sei er nicht.

Anderes lassen die Chatnachrichten vermuten, mit denen Richterin Silke Sandholzer ihn konfrontiert. „Wenn ich Dich nicht haben kann, soll Dich keiner haben. Ich bringe uns beide um.“ Heimlich gemachte Tonaufnahmen des Opfers untermauern das Bild eines Narzissten.

Aufgrund der Ohrfeige wurde er dann zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt. Dem Opfer wurden allerdings nur 50 Euro zugesprochen, da es zu wenig Substrat für einen Schuldspruch gab. Der Angeklagte nahm das Urteil an (es ist noch nicht rechtskräftig).

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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