Erfreuliche Nachrichten gibt es für all jene Menschen, die eine medizinisch notwendige Perücke benötigen! Bei Gesundheitskasse und BVAEB gelten nun einheitliche Tarifklassen, andere folgen.
Was es bedeutet, an Haarausfall zu leiden, können nur jene gänzlich nachempfinden, die selbst davon betroffen sind. Unbestritten ist, dass es sich meistens um eine tief emotionale Angelegenheit handelt. Die Gründe für Haarverlust sind vielfältig. So kann er erblich bedingt sein oder mit einer Therapie zusammenhängen. Die meisten Betroffenen entscheiden sich folglich für eine Perücke.
„In einem derartigen Fachgeschäft muss auf jeden Fall Raum für Tränen gegeben werden“, weist eine junge Tirolerin (Name bekannt), die aufgrund einer Chemotherapie derzeit keine Haare hat, auf die außergewöhnliche Situation hin. Sie hatte sich dort ihren Kopf kahl rasieren lassen, bevor sie sich die Perücke aufsetzte. „Das geht einem durch und durch.“
Mit Situationen wie diesen ist auch Peter F. Pfister, Tiroler Friseur- und Perückenmachermeister sowie seit zwei Jahren Weltpräsident von Intercoiffure Mondial, bestens vertraut. Denn er betreibt nicht nur seinen Friseursalon, sondern auch Perückenstudios in Innsbruck, Linz und Velden am Wörthersee: „Manche verstehen die Perücke als Beauty-Accessoire, doch meistens steckt mehr dahinter – etwa Mut, Freude oder Hoffnung. Denn die Perücke erzählt stets eine Geschichte – und zwar jene der Trägerin.“
2020 hat Pfister auf Eigeninitiative und folglich im Auftrag der Wirtschaftskammer Österreich die Harmonisierungsgespräche zur Vereinheitlichung der Versicherungsleistungen für medizinisch erforderliche Perücken gestartet. „Vorherige Versuche waren nach mehrmaligen Anläufen gescheitert. Und die Ausgangssituation war extrem unterschiedlich.“
Tarif-Wildwuchs in allen Bundesländern
So hätten Patienten in fünf Bundesländern bei ein und derselben Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) damals „maximal 358 Euro und weniger als eine Vergütung erhalten, während in anderen Bundesländern 90 Prozent der Kosten bis zu 1450 Euro übernommen wurden“, konkretisiert Pfister, „andere Versicherer lagen im Bundesgebiet mit den Leistungen noch deutlich darunter.“
Der Tiroler war schlussendlich erfolgreich. Denn seit Jänner dieses Jahres gelten bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) in ganz Österreich einheitliche Tarifklassen. Bundeseinheitliche Qualitätsstandards und Mindestanforderungen für die Vertragsvergabe garantieren die qualitative Sachleistungsversorgung. „Die bisher in einigen Bundesländern fällige Vorfinanzierung durch die Versicherten entfällt“, betont die ÖGK.
Und auch von der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) wurden im Februar 2023 die einheitlichen Tarifklassen in Form des Gesamtvertrages zur Gänze übernommen.
Die SVS/SVB soll ab dem nächsten Jahr an Bord sein
„Sehr erfreulich ist außerdem, dass die bisher noch ausständige Sozialversicherung der Selbstständigen und Bauern (SVS/SVB) in den vergangenen Tagen die grundsätzliche Bereitschaft sowie auch Zustimmung bekundet hat, ab Jänner 2024 ebenfalls die verbesserten Leistungen umzusetzen“, gibt Pfister preis. Somit wird es ab nächstem Jahr im Sinne der Gleichbehandlung aller Menschen in Österreich entsprechend eine einheitliche Versorgung beziehungsweise Leistung der öffentlichen Versicherungsträger geben.
„Ich möchte mich bei allen Verhandlungspartnern für die letztlich positiven Gespräche im Namen aller Betroffenen bedanken“, betont Pfister.
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