Ein Unterländer wurde nach einem erneuten Ausraster wegen gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung rechtskräftig verurteilt.
„Herr Richter, immer wenn ich Alkohol trinke, bin ich anders“, erzählt der Schluckspecht im Prozess am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch. Allerdings dürfte dem Beschuldigten diese Erkenntnis nicht neu sein, zumal er aufgrund seiner Sauferei schon zehn einschlägige Vorstrafen hat. Diesmal muss sich der 43-jährige Invalidenrentner wegen zwei Straftaten vom Sommer verantworten.
Einmal, weil er im Zuge eines Streites seiner Lebensgefährtin den Arm umgedreht und ihr gedroht hatte, sie umzubringen. Wobei er in weiterer Folge auch noch ihr Handy zertrümmerte. Im zweiten Fall geht es um einen Ausraster in der Notschlafstelle „Dowas“ in Bregenz. Grund: Der Beschuldigte hatte das dort übliche Vorgespräch mit dem Mitarbeiter verweigert, worauf dieser ihn wieder an die frische Luft setzte.
Das wiederum ließ sich der Schlafstellensuchende nicht gefallen und drohte im Gegenzug mit dem Abfackeln des Gebäudes. Wobei er zur Untermauerung seines Vorhabens dem Mitarbeiter ein paar abgerissene Zweige entgegenstreckte. Jetzt sitzt der Unverbesserliche vor dem Richter und jammert: „Ich hätte an dem Tag eine Wohnung anschauen sollen. Aber das ging schief. Dann meine Lebenssituation. Es wurde mir einfach alles zu viel.“ Worauf ihm der Herr Rat zu verstehen gibt, dass eine Notschlafstelle dafür da sei, dass die Leute dort ruhig schlafen können. „Jo, eh“, zeigt sich der Alkoholiker einsichtig und betont, nochmals einen Versuch in Sachen Entzug starten zu wollen, was den Herrn Rat hoffen lässt.
Das rechtskräftige Urteil: Sechs Monate Haft auf Bewährung und 240 Euro Geldstrafe. Außerdem ergeht die Weisung auf Unterziehung einer Alkoholentwöhnungsbehandlung mit halbjährlicher Berichterstattung ans Gericht. Auf Frage des Verurteilten nach Erstattung der Fahrtkosten antwortet der Richter nüchtern: „Ich glaube, die Polizei hat Sie gebracht. Da kriegen Sie nix.“
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