Ein Afghane hatte einer Bekannten Geld geliehen. Als er dieses nicht wieder bekam, zog er andere Saiten auf. Der Streit endete schließlich vor dem Landesgericht in Feldkirch.
Beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf. Eine Erkenntnis, die auch das 25-jährige Opfer machen musste. Und zwar vor einem Jahr. Damals trifft sich die junge Frau öfters mit dem 30-jährigen Afghanen. Man unternimmt gemeinsam Dinge und ist befreundet. Weil man sich halt bestens kennt, borgt sich die Bekannte 50 Euro von ihm.
Nachdem der gute Freund jedoch nach Monaten noch keinen Cent zurückerstattet bekommt, zieht er andere Saiten auf. Und so droht er damit, Fotos, die die Frau in Dessous zeigen, ihren Freunden auf Social Media zu schicken. Aus Angst vor der Schmach erstattet die 25-Jährige schließlich Anzeige.
Im Prozess beteuert der Angeklagte, sich keinen anderen Rat gewusst zu haben, um an sein Geld zu kommen. Dass sein Verhalten jedoch nicht richtig gewesen sei, leuchte ihm ein. Da die Sache der Frau auch psychisch zu schaffen gemacht hat, macht die Opfervertreterin ursprünglich einen Schadenersatz von 1000 Euro geltend. Man einigt sich jedoch am Ende auf 500 Euro, die der Afghane der Geschädigten binnen 14 Tagen zu zahlen hat.
Wenn Sie nicht rechtzeitig zahlen, sehen wir uns wieder. Dann ist auch klar, wie die Sache ausgeht - nämlich mit einer Vorstrafe.
Der Richter zum Angeklagten
Weil der Mann unbescholten ist, Verantwortung für die Tat übernommen hat und es sich nur um ein Vergehen - und kein Verbrechen -, handelt, bekommt er von Richter Thomas Hofer die Chance auf eine Diversion. Heißt, 480 Euro Geldbuße und keinen Eintrag im Strafregister. Schlusswort des Herrn Rat: „Wenn Sie nicht rechtzeitig zahlen, sehen wir uns wieder. Dann ist auch klar, wie die Sache ausgeht - nämlich mit einer Vorstrafe.“
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