Wenn Ende November die Gerichte erneut zur A 22 tagen, fragen sich viele: Warum will der Autobahnerhalter seine Ausbaupläne bei Stockerau ohne Umweltverträglichkeitsprüfung durchboxen?
Eine Autobahn wird bekanntlich nicht von heute auf morgen gebaut – im Fall der A 22 laufen die Vorarbeiten seit Jahren aber hauptsächlich vor Gericht. Bereits 2016 stellte die ASFINAG nämlich den Antrag, den Ausbau bei Stockerau ohne Umweltverträglichkeitsprüfung umsetzen zu dürfen. Wohl auch, um etwa Lärmschutzmaßnahmen für Anrainer rascher errichten zu können. Doch bis alle Unterlagen beim Ministerium einlangten, vergingen Jahre. Erst Anfang 2021 erteilte das damals schon grüne Verkehrsministerium den Bescheid, auf die UVP zu verzichten.
Einspruch folgt Urteil folgt Einspruch
Auf den Öko-Einspruch einer Bürgerinitiative hin urteilte das Bundesverwaltungsgericht dann ein Jahr später, dass der Ausbau den Ausmaßen eines Autobahn-Neubaus gleiche. Und damit sehrwohl eine UVP nötig sei. Die ASFINAG freilich berief dagegen, das Urteil wurde aufgehoben – nur, um heuer nochmals bestätigt und wieder beeinsprucht zu werden. Ende November landet der Akt nun erneut vor Gericht. „Es liegen neue Gutachten der ASFINAG vor, die nach unserer Meinung aber einige fragwürdige Aussagen enthalten“, so Josef Lehner von der Bürgerinitiative Stockerau, der für den 16. November eine Info-Veranstaltung im Z2000 plant.
Offen bleibt die Frage, warum die ASFINAG seit knapp acht Jahren versucht, eine UVP zu verhindern. Laut Umweltbundesamt lag die mittlere Verfahrensdauer einer solchen zuletzt übrigens bei 16,8 Monaten
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