Mindestens 20 Spiele der Basketball-Superliga sollen ehemalige Sportler des UBSC Graz und der Fürstenfeld Panthers manipuliert haben. Ihr Treiben flog auf und landete vor dem Strafgericht in Graz. Am Dienstag sind die Urteile gefallen.
Die neun Angeklagten – ein Amerikaner ist untergetaucht – hätten am Dienstag lieber auf der Ersatz- als auf der Anklagebank des Landesgerichts Graz gesessen. Denn der Vorwurf ist schwerwiegend: Die ehemaligen Basketball-Spieler des UBSC Graz und der Fürstenfeld Panthers sollen mindestens 20 Spiele der höchsten österreichischen Liga manipuliert haben.
Drahtzieher ist laut Staatsanwaltschaft ein Serbe (40), der am ersten Verhandlungstag im August ein Geständnis im Sinne der Anklageschrift ablegte. Aus Angst wollte er aber keine Hintermänner nennen.
Durch sein Geständnis hängen alle mit drin. Niemand kann sich darauf rausreden, nur ein kleines Rädchen gewesen zu sein. Keine Maschine rennt, wenn sich das kleinste Rädchen nicht dreht“
Staatsanwalt Hansjörg Bacher
Bild: ERWIN SCHERIAU
Staatsanwalt fordert hohe Strafen
„Durch sein Geständnis hängen alle mit drin. Niemand kann sich darauf rausreden, nur ein kleines Rädchen gewesen zu sein. Keine Maschine rennt, wenn sich das kleinste Rädchen nicht dreht“, plädiert Staatsanwalt Hansjörg Bacher und fordert drakonische Strafen.
Mein Mandant hat ein reumütiges Geständnis abgelegt und Ihnen somit die Frage der Schuld abgenommen
Philipp Wolm
Bild: Wolm
Unterschiedliche Verantwortungen
Die Verteidiger sehen das natürlich anders. Mancher Mandant habe mit der Sache gar nichts zu tun, andere wollen die Straftaten - für die teilweise bis zu zehn Jahre Haft drohen - mit einer Diversion abgehandelt haben. Philipp Wolm vertritt den sogenannten „Drahtzieher“: „Mein Mandant hat ein reumütiges Geständnis abgelegt und Ihnen somit die Frage der Schuld abgenommen.“
Schöffensenat fällte Urteil
Kurz vor 16 Uhr verkündet Richter Andreas Lenz das nicht rechtskräftige Urteil des Schöffensenats: Zwei Freisprüchen folgen Verurteilungen zwischen vier Monaten bedingt mit unbedingter Geldstrafe und drei Jahren Gefängnis.
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