Der Tiroler Energieversorger Tiwag hat am Donnerstag angekündigt, die Strompreiserhöhung aus dem Jahr 2022 überprüfen zu wollen. Grund dafür ist die Bestätigung eines Urteils des Wiener Handelsgerichts durch das Wiener Oberlandesgericht zu einer Preisänderungsklausel des Energieunternehmens Verbund, die nun in zweiter Instanz als unzulässig erklärt worden ist. Wie der Verbund hatte nämlich auch die Tiwag ihre Preiserhöhung mit dem Börsenindex begründet.
„Die Tiwag wird das vorliegende Urteil umgehend analysieren und prüfen, ob sich daraus neue rechtliche Rückschlüsse im Hinblick auf die 2022 erfolgte Tiwag-Preisanpassung ergeben“, teilte das Unternehmen in einer Aussendung mit. „Bei einer Änderung der Rechtseinschätzung wird die Tiwag Gespräche mit dem Verein für Konsumenteninformation aufnehmen, um eine schnelle und rechtssichere Lösung für die Tiwag-Kunden zu finden“, wurde versichert.
Zwei Klagen der Tiroler Arbeiterkammer
Die Tiroler Arbeiterkammer hatte die Strompreiserhöhung der Tiwag immer wieder kritisiert und ein Gutachten vorgelegt, das die Bindung an den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) in Zweifel gezogen hatte. Schließlich sei die Tiwag der „größte Stromerzeuger aus Wasserkraft in Tirol“. Weil die AK zudem Intransparenz bei der Preispolitik ortete, wurden zuletzt zwei Klagen eingebracht. Erst am Mittwoch hatte die Tiwag außerdem angekündigt, Anfang 2024 ihren Strompreis erneut zu senken.
Verbund kündigte Gang zu Obersten Gerichtshof an
Der Verein für Konsumenteninformation hat den Verbund wegen der Preiserhöhung auf Basis einer Klausel in den damals gültigen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Strom“ geklagt. Das geschah wie üblich im Auftrag des Sozialministeriums. Konsumentenschutzminister Johannes Rauch (Grüne) monierte, dass der Verbund „Strom zu 100 % aus österreichischer Wasserkraft“ erzeuge und auch tatsächlich große Strommengen aus Wasserkraft selbst produziere, seine Preise aber von einem Börsenindex abhängig mache. Das sei unsachlich. Der Verbund hatte angekündigt, gegen das OLG-Urteil vor den Obersten Gerichtshof ziehen zu wollen und Revision zu erheben.
Die Strompreiserhöhungen und -senkungen erhitzten in den vergangenen Monaten regelmäßig die politischen Gemüter. Die oppositionelle Liste Fritz in Tirol etwa bezeichnete die nunmehrige Strompreissenkung als „marginal“. Die Erhöhung sei außerdem „gar nicht notwendig“ gewesen, „denn das Landesunternehmen Tiwag hat allein im Jahr 2022 einen Rekordgewinn von mehr als 180 Mio. Euro eingefahren. Und so zahlen trotz Rekordgewinnen nach wie vor die Tirolerinnen und Tiroler die Zeche“, teilte Klubobmann Markus Sint am Donnerstag mit.
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