Hundeführer dementiert

„Polizeihund läuft herum wie ein gefangener Bär!“

Tirol
30.09.2023 07:00

Eine Tirolerin glaubt, dass ein Hundeführer der Polizei in ihrer Nachbarschaft in Hall in Tirol seinen Diensthund nicht artgerecht hält. Der Polizist widerspricht diesem Vorwurf freilich heftig.

Rückblende ins Jahr 2019: Evelyn Fellier-Posch wurde damals im Juni bei einem Zwischenfall vom früheren Hund des Polizisten, ihres Nachbarn, gebissen und schwer verletzt. Laut Polizei ließ der Mann an dem Tag seine beiden Hunde aus dem Zwinger – in der fälschlichen Annahme, dass die Haustür geschlossen ist. Einer der Vierbeiner, ein belgischer Schäferhund, lief in der Folge durch das Haus in den Einfahrtsbereich und visierte dort die damals 48-Jährige an. Dabei kam es zu der schlimmen Beißattacke.

Tier hat laut Nachbarin Zwangsstörung
Inzwischen hat der Hundeführer einen neuen Diensthund. „Dieses Tier wird nicht artgerecht gehalten, der Hund hat eine Zwangsstörung“, glaubt Fellier-Posch. „Ich habe Angst, dass auch er einmal aus dem Zwinger herauskommt und noch einmal etwas passiert.“ Sie hat nach eigenen Angaben bereits den Amtstierarzt informiert, dass der belgische Schäferhund großteils – außer in den Dienstzeiten – im Zwinger lebe und eine Zwangsstörung habe.

Video dokumentiere Verhalten
Weil aber nichts passiere, hat sie sich jetzt in einem Schreiben nicht nur an den Amtstierarzt, sondern auch an Tirols Polizeichef Helmut Tomac und sogar an LH Anton Mattle gewandt. „Ich bitte Sie, zum Wohl des Tieres endlich etwas zu unternehmen, dass dieser Hund nicht noch mehr leiden muss“, heißt es in dem Schreiben. Der sechsjährige belgische Schäfer laufe „wie ein gefangener Bär im Zwinger hin und her – und das Stunden“. Sie verfüge über ein Video, das dieses Verhalten dokumentiere.

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Nur wenn ich beispielsweise im Haus aufräumen muss, gebe ich ihn in den Zwinger, damit ich ungestört arbeiten kann.

Der Besitzer des Hundes

„Hund ist nur selten im Zwinger“
All diese Vorwürfe lässt der Hundeführer, der namentlich nicht genannt werden möchte, nicht auf sich sitzen. „Ich muss meinen Hund sicher verwahren, habe Sicherheitsauflagen bekommen, die ich umgesetzt habe. Der Zwinger ist fast doppelt so groß wie vorgeschrieben“, betont er. Das Tier befinde sich keinesfalls so oft im Zwinger, wie von der Frau behauptet.

Er selbst halte sich im Monat lediglich vier bis fünf Tage in dem Haus in Hall auf, sonst sei er im Dienst oder bei seiner Freundin. Der Hund sei dann immer mit ihm. „Nur wenn ich beispielsweise im Haus aufräumen muss, gebe ich ihn in den Zwinger, damit ich ungestört arbeiten kann“, betont der Polizist.

Tier habe laut Veterinär keine Störung
„Der Amtstierarzt kam schon – unangemeldet – vorbei und hatte nichts auszusetzen“, behauptet er. Außerdem habe ein Tierarzt das Verhalten des Hunds genauestens überprüft. Fazit: Das Tier sei ein ganz normaler Hund, von einer Verhaltens- bzw. Zwangsstörung könne keine Rede sein.

Der Hund werde auch seitens des Dienstgebers, der Polizei, laufend überprüft. Immer sei alles in Ordnung gewesen.

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