„Henriette“ ist tot

Papa erschoss Huhn: Kinder gaben Pfeil & Bogen ab

Oberösterreich
26.09.2023 08:00

Ein 41-Jähriger hatte betrunken und mit verbotener Pumpgun auf Ratten gezielt und irrtümlich das familieneigene Perlhuhn „Henriette“ getötet. Im Landesgericht Steyr kam er mit Fingerklopfer davon, musste sich aber auch von einer ungewöhnlichen Waffe verabschieden. Auch die Kinder wurden kurzzeitig entwaffnet.

„Die Polizei hat sogar meinen Kindern Pfeil und Bogen weggenommen“, erzählt der 41-jährige Angeklagte vor Prozessbeginn. Denn die Polizei marschierte bei ihm ein, nachdem er betrunken mit einem Freund, den er am Zeltfest nach langer Zeit wiedergesehen hatte, daheim mit einer illegalen Pumpgun herumgeballert und dabei irrtümlich das hauseigene Perlhuhn „Henriette“ getroffen hatte. Ein Waffenverbot wurde verhängt.

Die Pumpgun holte der Angeklagte im Rausch und erschoss irrtümlich Perlhuhn „Henriette“. (Bild: Honorar)
Die Pumpgun holte der Angeklagte im Rausch und erschoss irrtümlich Perlhuhn „Henriette“.

Plastik-Pistole aus dem 3-D-Drucker
„Wir wollten nur auf Ratten schießen“, meinte der Traunviertler. „Dass man nicht aus Spaß auf Tiere schießt, ist Ihnen schon klar? Das ist Tierquälerei, und darauf stehen bis zu zwei Jahre Haft“, so die Richterin – der Angeklagte nickte zustimmend.

Dass die Pumpgun eine verbotene Waffe ist, habe er nicht gewusst. Erstaunt war er auch, als die Polizei die mit dem 3-D-Drucker in der Arbeit gebastelte, funktionsfähige „Songbird“-Pistole einkassierte, die Kleinkaliber-Munition verschießen konnte. Der Vernichtung der Waffen und des Schalldämpfers für das Flobert-Gewehr stimmte der 41-Jährige zu: „Brauchs nimma.“

Milderungsgründe überwogen
Die Richterin glaubte dem bisher unbescholtenen und voll geständigen Angeklagten, dass dies ein einmaliger Ausrutscher war und verhängte nur die Mindeststrafe: 720 Euro, davon 400 Euro unbedingt. „Ich hoffe, dass ich Sie hier nicht mehr sehe“, gab die Richterin dem 41-Jährigen mit auf den Weg, nachdem schon nach einer Viertelstunde der Prozess vorbei war. Der Angeklagte versprach Besserung, nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin war noch unentschlossen, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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