Bei einem Festival in Hard in Vorarlberg hatte ein Mann weder seinen Harndrang noch sein Gemüt unter Kontrolle. Jetzt muss er für seine Verfehlungen blechen.
Mit einer saftigen Geldstrafe über 6480 Euro dürften die „Summerfeelings“ des 35-jährigen Unterländers erst einmal auf Eis gelegt sein. Und darum geht’s: Mit ein paar Kollegen lässt es der Angeklagte auf dem „Summerfeeling“-Festival im Juni in Hard ordentlich krachen. Der 35-Jährige trinkt sich den ohnehin schönen Abend noch schöner, als ihn der Harndrang ereilt. Mit zwei Promille torkelt der Trinkfreudige in Richtung Parkplatz und sucht sich als Urinal ausgerechnet ein Feuerwehrauto aus.
Als der Einsatzleiter dem Fahrzeugpinkler zuruft, dies zu unterlassen, nimmt der Betrunkene zwar kurz Notiz davon und beendet schließlich das, was er begonnen hat - sein Geschäft. Nachdem auch der zweite gütliche Versuch des Feuerwehrmanns scheitert, kommt Dynamik ins Geschehen. Unterstützt von einem Kollegen, attackiert der Wildpinkler den Einsatzleiter und dessen zu Hilfe eilenden Feuerwehrler mit Händen und Füßen. Auf den Tumult aufmerksam geworden, schreitet ein Polizist ein und verlangt vom Angeklagten, sich auszuweisen. Doch der denkt nicht daran: „Ich muss den Bullen gar nichts zeigen!“ Was er mit einem „Schwinger“ gegen den Kopf des Beamten untermauert. Ein tollpatschiger Fluchtversuch scheitert bereits auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Der Mann wird verhaftet.
„Reine Schutzbehauptung“
Im Prozess bekennt er sich teilschuldig. „Ich kann mich nur ans Pinkeln erinnern, danach hab ich ein Blackout.“ Staatsanwältin Katrin Feurle fordert dennoch einen Schuldspruch: „Es ist schon interessant, dass sich der Angeklagte nur ans Pinkeln erinnert und sonst an nichts. Für mich ist das eine reine Schutzbehauptung.“ Richterin Lisa Pfeifer spricht ihn wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und tätlichem Angriff auf Organe der Feuerwehr schuldig.
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