Nach einer Vertagung war es dann am Landesgericht Steyr eine eindeutige Sache: Eine „Hundemörderin“, die den Staffordshire-Terrier ihrer Mitbewohnerin im Drogen- und Blutrausch erstochen hatte, muss für lange Zeit hinter Gittern, genauer gesagt in eine forensische Anstalt - wann sie wieder in Freiheit kommt, ist ungewiss.
Gefährlich - das attestierte ein Gutachten einer Oberösterreicherin (33) beim Prozess am Landesgericht Steyr rund um einen „Hundemord“. Die Angeklagte hatte Ende Mai dieses Jahres in Kremsmünster im Drogenrausch - ein Mix aus Tabletten, Alkohol und Kokain - mit einem etwa 20 Zentimeter langen Küchenmesser gezählte 26-mal auf den acht Jahre alten Hund ihrer Mitbewohnerin eingestochen.
Als die 37-Jährige nach Hause kam, war Stafford Terrier „Leila“ dem Tode nahe, von der Mitbewohnerin, die zuvor auch die 37-Jährige mit dem Tod bedroht haben soll, fehlte jede Spur. „Leila“ starb in der Tierklinik Sattledt.
Haft und Therapie
Nach einer Vertagung wurde am Freitag aber nicht nur wegen der Tierquälerei über die 33-Jährige, die schon 20 Drogenentzüge - alle erfolglos - hinter sich hat, geurteilt. Sie soll auch einen schweren Raub, gefährliche Drohung und Nötigung begangen haben. Sie hatte nämlich ihre Mitbewohnerin gewürgt und mit einem Messer bedroht, um 300 Euro für Drogen zu rauben. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Einweisung in ein therapeutisches Zentrum. Dem folgte das Schwurgericht, verhängte dazu eine viereinhalbjährige Haftstrafe. Diese muss verbüßt werden, gilt die Verurteilte dann noch als gefährlich, kann sie weiter in der forensischen Anstalt angehalten werden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).