Der in Innsbruck lebende Frühpensionist warf sich offenbar zehn Benzodiazepine-Tabletten ein. Am Morgen danach wollte er - wohl noch immer berauscht - Geld in einer Konditorei und in einem Friseursalon erbeuten. Nun saß er in Innsbruck vor Gericht!
Die Art und Weise, wie er am 29. Juni gegen 9 Uhr die beiden versuchten Raubüberfälle verübte, sorgte am Montag am Landesgericht Innsbruck doch für etwas Verwunderung bei Richterin Helga Moser. Denn der Mann hatte die vermeintliche Waffe nur simuliert: Unter seinem Pullover hatte er in Wahrheit lediglich eine zusammengerollte Zeitung und seine Hand versteckt.
Ich hatte aber Todesangst.
Eine Zeugin
Konditorei-Chefin gab Mann Konter
So wollte er aber dennoch in einer Innsbrucker Konditorei zu Geld kommen, doch die Chefin des Hauses bot ihm klar Paroli. „Sie sagte mir, dass sie mich stattdessen gerne zur nahegelegenen Polizeistation begleiten kann“, schilderte der nervös wirkende Angeklagte zappelig vor der Richterin und dem Schöffensenat.
Auch die zweite Tat war nicht viel erfolgreicher. Im Friseursalon schrie eine Angestellte nach den Drohgebärden des Mannes laut nach ihrem Chef, der den Angeklagten schließlich in die Flucht brüllte. „Ich hatte aber Todesangst“, schilderte die als Zeugin einvernommene Friseurin, der schließlich ein Teilschmerzensgeld von 1000 Euro zugesprochen wurde.
Ich bin wieder rückfällig geworden.
Der Angeklagte
Frau auf der Straße überfallen
Auch nach diesem zweiten misslungenen Raubüberfall ließ der Mann nicht von seinen fixen Plänen ab. Auf der Straße vor dem Friseurgeschäft entwendete er einer Frau ihre Handtasche und erbeutete dabei zumindest einen kleinen Geldbetrag. Wenig später klickten dann die Handschellen, da die Konditorei-Chefin längst die Polizei verständigt hatte.
Der Angeklagte war dennoch zurechnungsfähig und wusste, was er tat.
Die Staatsanwältin
Mann war „wieder rückfällig geworden“
Der Mann wollte die Taten explizit als „Rauschtaten“ verstanden wissen. „Ich bin wieder rückfällig geworden“, sagte er kleinlaut. Er habe immer wieder „Aussetzer gehabt“ und könne sich nicht mehr an alles erinnern.
Dieser Schilderung des Angeklagten widersprach zuvor die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsplädoyer. „Der Angeklagte war dennoch zurechnungsfähig und wusste, was er tat“, sagte sie. Dessen Verteidiger betonte: „Mein Mandant leidet unter einer Suchtkrankheit“. Dennoch bereue er die Taten natürlich, schob er nach. Eine Haltung, die auch der Angeklagte selbst einnahm. „Es tut mir von Herzen leid“, sagte er kurz vor seinem Urteil.
36-Jähriger hat zahlreiche Vorstrafen
Der Schöffensenat entscheid sich schließlich für ein Strafmaß von 5 Jahren Haft für den Mann, der zahlreiche Vorstrafen etwa wegen Körperverletzung oder Eigentumsdelikten vorzuweisen hat. Diese führte schließlich auch Richterin Moser in ihrer Urteilsbegründung als Erschwernisgründe an, während das teilweise Geständnis als mildernd gewertet wurde. Auch sei der Angeklagte im Tatzeitraum wohl auch „in gewisser Weise eingeschränkt zurechnungsfähig gewesen“, strich Moser heraus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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