Ihrem Freund zuliebe

Teenie-Mutter wollte Killer für Sohn (3) anheuern

Ausland
31.08.2023 11:33

Weil ihr dreijähriger Sohn ihrem Liebhaber lästig war, hat eine 18-jährige Mutter in Florida versucht, einen Auftragsmörder anzuheuern. Doch sie landete auf einer Parodie-Website, als sie versuchte, ihren mörderischen Plan in die Tat umzusetzen. Der Betreiber der Seite informierte die Polizei. Die Frau wurde bereits im Juli, ihr Freund am Montag verhaftet. Sie müssen sich nun vor Gericht verantworten.

„Das Kind ist das Problem“, hatte der ebenfalls 18-jährige Liebhaber Gamaliel S. der Teenager-Mutter Jazmin P. in einer Textnachricht geschrieben. „Ich hoffe, du siehst ein, dass alles, was ich jemals wollte, war, dich zu befreien.“ Wenn sie ihren Sohn loswerden würde, „denke ich darüber nach, zurückzukommen“, versprach er ihr. Das stachelte die junge Frau offenbar an, sich einen Auftragskiller zu suchen. 

Mutter schickte Bilder und Aufenthaltsort des Kindes mit
P. landete schließlich auf rentahitman.com (deutsch: Miete einen Auftragsmörder), um einen Killer zu engagieren. In dem Formular forderte sie, dass ihr Sohn noch vor Ende der Woche sterben sollte. Dazu schickte sie auch Bilder und verriet den genauen Aufenthaltsort des Kindes. Sie gab auch ihre Telefonnummer an und gab einen falschen Namen für ihre Anfrage an. Doch die Website ist ein satirisches Webportal, das Menschen überführen soll, die andere töten lassen wollen. Der Betreiber alarmierte schließlich die Polizei.

Ein Exekutivbeamter meldete sich daraufhin bei der 18-Jährigen und gab vor, den Job um 3000 Euro übernehmen zu wollen. Letztendlich wurde P. festgenommen und angeklagt. Der dreijährige Bub wurde wohlbehalten in der Wohnung der Großmutter des Buben aufgefunden, die sich um ihn gekümmert hatte, seit P. zu ihrem Vater gezogen war.

Als Motiv gab die junge Mutter an, dass ihr Freund, mit dem sie seit mehr als einem Jahr zusammen ist, wegen des Kindes vor Kurzem Schluss gemacht habe. Sie steht nun wegen Anstiftung zum Mord ersten Grades und rechtswidriger Nutzung eines Kommunikationsgeräts vor Gericht und sie muss sich nach ihrer Freilassung von ihrem Sohn fernhalten.

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