Bedingte Haftstrafen

Schafe unbetäubt geschächtet: „Riesensauerei!“

Gericht
22.08.2023 16:52

Unbeschreibliche Qualen erlitten fast 500 Schafe - ohne Betäubung wurde ihnen die Kehle durchgeschnitten. Jetzt wurden der Geschäftsführer und vier weitere Mitarbeiter des Schlachthofs zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Genau wie ein Amtstierarzt, der seine Kontrollpflicht verabsäumte. Tierschützer zeigen sich über die „milden Urteile entsetzt“. Außerdem: Der Betrieb darf weiterhin schlachten ...

Bereits bevor man den Saal im Landesgericht Korneuburg (NÖ) betritt ist deutlich, was dort verhandelt wird - Tierquälerei. Mit Transparenten und Bildern macht der Verein gegen Tierfabriken (VGT) auf das Leid von insgesamt 479 Schafe aufmerksam. Im Zuge des islamischen Kurbanfestes 2021 wurden sie ohne Betäubung geschächtet, also rituell geschlachtet.

Video hält Qualen der Schafe fest
Die prinzipiell bewilligte Vorgehensweise wurde nicht korrekt eingehalten: Nach dem sogenannten Schächtschnitt hätten die Tiere sofort betäubt werden müssen. Mindestens fünf Minuten hätten sie dann ausbluten sollen. An all diese Regelungen, festgelegt in einem Bescheid, hielt sich ein niederösterreichischer Schlachtbetrieb nicht. Festgehalten ist das auf Video. Deswegen sitzen nun der Geschäftsführer, sein Sohn und vier weitere Männer vor Gericht.

Der VGT protestiert mit Plakaten. Über das „milde Urteil“ zeigt man sich „entsetzt“. (Bild: Klemens Groh)
Der VGT protestiert mit Plakaten. Über das „milde Urteil“ zeigt man sich „entsetzt“.

Einer davon ist jener 63-jährige Amtstierarzt, der prüfen hätte sollen, dass die Schächtungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Das vernachlässigte er völlig, soll die meiste Zeit nicht einmal anwesend gewesen sein. Neben Tierquälerei wird ihm auch Amtsmissbrauch vorgeworfen. „Meinem Mandanten tut das sehr leid. Er ist Tierarzt und möchte Tieren eigentlich Leid ersparen“, so seine Verteidigerin Anna Mair.

Schlachtbetrieb darf 2023 wieder Tiere opfern
Auch die restlichen Angeklagten reden nichts schön: Der Andrang sei groß gewesen, sie hätten 1200 Schafe in drei Tagen schächten sollen - eine Erklärung, aber keine Entschuldigung. Die vorsitzende Richterin rügt: „Das kann so nicht sein, dass man im 21. Jahrhundert so mit Tieren umgeht. Das ist eine Riesensauerei!“ Die Männer fassen zwischen sechs und acht Monaten bedingt aus, der Tierarzt zehn Monate - schließlich machte er sich auch des Missbrauchs der Amtsgewalt schuldig. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Verteidigerin Anna Mair mit ihrem Mandanten. Als Amtstierarzt hätte er die Schächtungen kontrollieren müssen. (Bild: Klemens Groh, Krone KREATIV)
Verteidigerin Anna Mair mit ihrem Mandanten. Als Amtstierarzt hätte er die Schächtungen kontrollieren müssen.
Fünf Mitarbeiter des niederösterreichischen Schlachtbetriebs sind angeklagt. (Bild: Klemens Groh, Krone KREATIV)
Fünf Mitarbeiter des niederösterreichischen Schlachtbetriebs sind angeklagt.

Der Betrieb, in dem es danach zu keinen Zwischenfällen mehr gekommen sei, muss außerdem 1000 Euro Strafe zahlen. Im Jahr 2021 wurde der Schlachthof nach dem Bekanntwerden der Quälerei für rund drei Monate geschlossen. Für das islamische Opferfest 2023 hätte er aber bereits wieder einen Bescheid und dürfte wieder Schächtungen durchführen ...

Besonders der VGT ist über die Urteile entsetzt: „Sie sind ein Schlag ins Gesicht des Tierschutzes. Hier wurden Hunderte Tiere völlig illegal gequält. Hätte es keine Kameras vom Tierschutz gegeben, wäre dieses unfassbare Leid weitergegangen.“

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele