Dreiste Abzocke in Wels! Ein Mediziner rechnete nach Eingriffen an Lidern mit der Gesundheitskasse (ÖGK) ab und knöpfte gleichzeitig Patienten ungerechtfertigt 1300 Euro ab - ohne eine Rechnung. Die ÖGK erstattete Anzeige bei der Finanzbehörde. Patienten könnten jetzt ihr Geld zurück bekommen.
Trotz ziemlich schiefer Optik rund um Abrechnungen wird ein Welser Augenarzt wohl mit einem blauen Auge davon kommen. Er rechnete Kassenleistungen nicht nur mit der ÖGK ab, sondern kassierte auch noch weiteres Geld von den Patienten. Die Österreichische Gesundheitskasse zeigte ihn bei der Finanzbehörde an, prüft nun weitere Schritte. „Ob es als Betrug angesehen werden kann, wird noch geklärt“, heißt es auf Anfrage der „Krone“. Der Verlust des Kassenvertrags dürfte jedenfalls kein Thema sein.
So lief die Masche ab
Urteilen Sie selbst: Der erfahrene Mediziner hat im vergangenen Jahr 25-mal für die Behandlung von Ober- und Unterlidern bis zu 1300 Euro von den Patienten in seiner Ordination verlangt, obwohl es sich bei den Eingriffen um eine Kassenleistung handelte. Eine Rechnung stellte er dafür nicht aus. Im Abrechnungsprogramm der ÖGK trug er dann den Eingriff regulär ein und kassierte dafür weitere 583 Euro.
„Mir wurde gesagt, dass es keine Rechnung gibt, weil noch mit der ÖGK gegengerechnet werden muss“, erschien einem 73-jährigen Welser die Sache recht eigenartig. Ein anderer Patient meldete die Abzocke schließlich der ÖGK.
25 betroffene Patienten erhalten ihr Geld zurück
Sie kam nach Prüfung der Fakten zu folgendem Schluss: „Da der Vertragsarzt Patienten keine Rechnungen ausstellte, wurde eine Meldung an die Finanzbehörden übermittelt. Der Vertragsarzt wurde auch aufgefordert, die zu Unrecht eingenommenen Privatzahlungen an die Versicherten rückzuerstatten und der ÖGK anschließend eine von den Versicherten unterzeichnete Bestätigung zu übermitteln.“
Arzt ist kooperativ
Der Aufforderung dürfte der Arzt bereits nachkommen. „Bei einem Anruf wurde mir angeboten, das Geld auf mein Konto zu überweisen. Ich habe mir es lieber persönlich in der Ordination abgeholt“, ist der 73-jährige Welser nun erleichtert.
Der oberösterreichischen Ärztekammer war der Fall übrigens nicht bekannt. Aus dem Präsidium heißt es dazu: „Wenn wir davon Kenntnis erlangen, könnte dieses Vorgehen ein Fall für die Disziplinarkommission werden.“
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