Die Filiale befindet sich in der erst kürzlich eröffneten BahnhofCity Wien-West (Bild). In dieser gibt es Geschäfte, die aufgrund der geltenden Sonderregelung für Bahnhöfe jeden Tag aufsperren dürfen. Außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten dürfen diese Läden aber lediglich Reisebedarf verkaufen. Auch die Größe der Verkaufsfläche unterliegt einer Beschränkung: Sie darf nicht mehr als 80 Quadratmeter betragen.
"Christbaum-Schmuck ist kein Reisebedarf"
In der Interio-Niederlassung am Westbahnhof wurde dies am Sonntag durch eine Abtrennung im Geschäft erreicht. Somit ist zumindest dies rechtskonform, wie es im Rathaus hieß. Für das Sortiment treffe das jedoch nicht zu: "Christbaum-Schmuck ist kein Reisebedarf", wurde betont. Das Angebot stelle eindeutig einen Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen dar.
Das sieht auch die Gewerkschaft so: Laut eigenen Angaben hat die Privatangestelltengewerkschaft am Sonntag ebenfalls illegale Verkäufe entdeckt - etwa Kerzenständer, Luster oder Hirschgeweihe (siehe Infobox). Die Gewerkschaft kündigte an, das Arbeitsinspektorat einzuschalten und eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs zu prüfen.
Bleibt Interio am Sonntag offen?
Letztere würde das Unternehmen wohl auch finanziell härter treffen als die Anzeige des Magistrats. Denn die von der Stadt verhängte Strafe liegt pro Fall lediglich bei "einigen Hundert Euro", wie es hieß. Über das Vorgehen von Interio hat sich zuletzt auch Richard Lugner verärgert gezeigt, der seine Forderung nach Abschaffung der Bahnhofs-Regelung bekräftigte - oder alternativ eine Erlaubnis zur Sonntagsöffnung für alle forderte. Ob am Westbahnhof künftig überhaupt noch tagtäglich bei Interio geshoppt werden kann, ist offen.
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