Mord in Mooskirchen

Täter war Jäger: „Kein Grund für eine Debatte“

Chronik
03.06.2023 09:00

Einen Tag nach der Bluttat in Mooskirchen sucht die ganze Region eine Erklärung. Der mutmaßliche Täter war Jäger, hatte also eine Waffe zu Hause. Für Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof ist das jedoch „kein Grund für eine Debatte“, wie er im Interview mit der „Krone“ erklärt.

„Krone“:Herr Franz Mayr-Melnhof, der mutmaßliche Todesschütze von Mooskirchen war Jäger.
Franz Mayr-Melnhof: Und da darf ich Sie gleich stoppen: Er war vielleicht Jäger. Er war darüber hinaus aber vermutlich auch Steirer, Pensionist, Familienvater, vielleicht Busfahrer. Mir ist nicht klar, warum man das jetzt so herausstreichen müsste.

Weil ein Jäger, im Unterschied zu den meisten anderen Steirern, Pensionisten, Busfahrern, eine Waffe führen und legal daheim haben kann.
Dann verweise ich auf die Statistiken: Gewaltverbrechen, an denen Jäger beteiligt sind, liegen im absoluten Promillebereich. Wenn etwas passiert, dann ist das mit illegalen Waffen, die davor weiß Gott auf welchem Schwarzmarkt besorgt worden sind.

Zitat Icon

Gewaltverbrechen, an denen Jäger beteiligt sind, liegen im absoluten Promillebereich.

Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof

Fakt ist, dass Jäger legal Waffen besitzen können. Eine Riesenverantwortung. Wie wird überprüft, ob sie psychisch dazu überhaupt in der Lage sind?
Wenn jemand unter 18 Jahre alt ist, gibt es vor der ersten Jagdprüfung einen Psychotest und ein Gutachten. Wenn jemand über 18 ist, fällt ein solches Verfahren weg, weil der Anwärter ohnehin zum Amtsarzt muss. Und dieser Mediziner auffällige Menschen herausfiltert und folglich zu einem Gutachter schickt.

Wie werden Waidmänner dann im Laufe der Jahre weiter überprüft?
Diese Überprüfung beschränkt sich auf Aufsichtsjäger, die alle fünf Jahre zum Amtsarzt müssen und eben bei Auffälligkeiten zu einem Spezialisten geschickt werden.

Für andere gibt es dann lebenslang gar keine Überprüfungen mehr?
Für sie gilt wiederum: Bei Auffälligkeiten, die etwa durch Aufsichtsorgane festgestellt werden, wird sofort reagiert.

Reichen die geltenden Bestimmungen aus?
Wir müssen diesen schrecklichen Einzelfall jetzt nicht als Aufhänger für eine Debatte nehmen. denn eine solche ist nicht nötig. Unser Waffengesetz ist sehr streng und ausreichend.

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