Soldat niedergestreckt

Attacke aus dem Hinterhalt nach dem Marillenkauf

Burgenland
01.06.2023 17:30

Prozess in Eisenstadt: Weil ein Bundesheerangehöriger in St. Margarethen durch ein parkendes Auto an der Weiterfahrt gehindert wurde und protestierte, wurde er von hinten niedergeschlagen und getreten. Er erlitt Langzeitschäden.

Der Vorfall hatte sich am 10. Juli 2022 ereignet, zweimal war der Prozess am Landesgericht Eisenstadt bereits vertagt worden. Beim dritten Versuch fällte Richterin Melanie Gschiel ein Urteil, das dem Angeklagten so gar nicht schmeckte.

Ruhiger Tonfall
Was war damals passiert? Der schwarze SUV hielt nahe eines Obststandes in St. Margarethen. Der 38-jährige Georgier, der seit 30 Jahren in Wien lebt, drei Kinder hat und 450 Euro pro Monat verdient, ging Marillen kaufen. Der Wagen blockierte die Straße. Ein Einheimischer (38), der vorbei wollte, forderte die am Steuer sitzende Ehefrau auf, zur Seite zu fahren. „In ruhigem Ton“, so der Soldat. „Sie wurde immer lauter und begann mich zu beschimpfen.“

Im Spital aufgewacht
Als der Burgenländer zu seinem Auto gehen wollte, um die Polizei zu rufen, wurde er vom Obstkäufer von hinten mit einem Faustschlag niedergestreckt und mehrmals getreten. „Ich habe diesen Mann dort nicht wahrgenommen. Aufgewacht bin ich im Spital.“ Er hatte einen Zahn verloren, vier weitere waren abgesplittert. Unter einem Auge klaffte eine Wunde, das Auge war geprellt, Hüfte und Gesäß waren blau. Noch heute laboriert der 38-Jährige an den Folgen und bangt um die Tauglichkeit für künftige Auslandseinsätze. „Seither habe ich täglich Kopfschmerzen.“

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Er hat mich provoziert und zuerst gestoßen.

Der angeklagte Georgier vor Gericht

Der Angeklagte gab zu, mit der flachen Hand zugeschlagen zu haben. Weiters habe er sich aus der Umklammerung am Bein befreit. „Er hat mich provoziert und zuerst gestoßen.“ Und die Zeugin, die er am Schlüsselbein verletzt haben soll? „Ein Phantom. Keiner der Befragten hat sie dort gesehen“, so der Anwalt.

Vollste Berufung
Frau Rat sprach sich für 12 Monate bedingt, 4900 Euro Schmerzensgeld an den Soldaten und 1200 an die Zeugin aus. Der Angeklagte legte umgehend Berufung ein!

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