Prozess in Feldkirch

Vatermörder kommt in die „Geschlossene“

Vorarlberg
31.05.2023 17:51

Im Juni des vergangenen Jahres hatte in Vorarlberg ein 30-jähriger Mann mit einem Küchenmesser auf seinen betagten Vater eingestochen. Der 85-Jährige starb noch am Tatort. Am Mittwoch hat der Senat des Schwurgerichts Feldkirch über das Schicksal des Sohnes entschieden. 

War es Mord? Hatte der Sohn die Tat vorsätzlich begangen? War er zurechnungsfähig oder nicht? Drei Fragen, über welche die Geschworenen zu entscheiden hatten. Die einstimmige Antwort: Ja, es war Mord. Allerdings waren die acht Geschworenen davon überzeugt, dass die Tat in einem Zustand einer „schwerwiegenden geistigen Krankheit“ begangen wurde. Kurz gesagt: Der Betroffene war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig, was bereits Gerichtspsychiater Reinhard Haller in einem Gutachten attestiert hatte. Der Grund: Der 30-Jährige, der seit 2015 aufgrund seiner bipolaren Störung immer wieder stationär im LKH Rankweil behandelt wurde, hatte seine Medikamente kurz vor der Tat eigenmächtig abgesetzt. Der zusätzliche Missbrauch von Suchtmitteln wie Cannabis, Ecstasy und Kokain schürten laut Reinhard Haller die manisch-depressiven Phasen des Betroffenen.

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Der Betroffene trug eine Sturmhaube und machte psychisch einen sehr auffallenden Eindruck. Er zeigte in seinem Verhalten einen übermäßigen Hang zu Göttern und Mächten.

Aus dem Polizeiprotokoll der Mordnacht

In der Nacht vom 22. auf den 23. Juli vergangenen Jahres war es schließlich so eine manische Phase, die den Sohn zum Vatermörder werden ließ. Nach einem Streit rammte er dem pflegebedürftigen 85-Jährigen dreimal ein Küchenmesser in den Rücken. Das Opfer starb noch am Tatort. Die Polizeibeamten vor Ort hielten damals in ihrem Protokoll fest: „Der Betroffene trug eine Sturmhaube und machte psychisch einen sehr auffallenden Eindruck. Er zeigte in seinem Verhalten einen übermäßigen Hang zu Göttern und Mächten.“ Dieser Zustand habe laut Haller letztlich dazu geführt, dass der Mann seinen geliebten Vater tötete.

Da der Psychiater befürchtet, dass der Betroffene ohne Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum weitere Straftaten gegen Leib und Leben begehen könnte, stimmt der Geschworenensenat einer Einweisung zu.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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