Mildes Urteil

Zwölf Monate bedingt für 14-jährigen Amokfahrer

Oberösterreich
25.05.2023 11:21

Zwölf Monate, davon elf bedingt, hat ein 14-Jähriger am Donnerstag im Landesgericht Linz aus gefasst, weil er viermal mit fremden Autos herumgefahren ist, dabei nicht nur Verkehrsregeln, sondern auch Polizeikontrollen ignorierte und einmal einen Unfall mit vier Verletzten verursachte. Der Bursch, der sich reumütig gab, muss zudem mehrere Auflagen erfüllen und knapp 3.000 Euro an die Geschädigten zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der 14-Jährige hat laut Anklage im Herbst bzw. Winter 2022 gemeinsam mit Freunden insgesamt viermal Fahrzeuge in Betrieb genommen, die ihm nicht gehörten und die er nicht lenken durfte. Mit den Autos raste er teils mit stark überhöhter Geschwindigkeit durch die Gegend, laut Staatsanwältin dürften die Jugendlichen damit auch gedriftet sein. Zweimal wurde auch ohne Zahlen getankt.

Mit 150 km/h unterwegs
Am folgenschwersten war der letzte Vorfall im Dezember. Damals soll ein Freund das Auto „organisiert“ haben. Der Angeklagte setzte sich ans Steuer und raste, angefeuert von seinen Kumpanen, von einem Einkaufszentrum in Pasching über die Mühlkreisautobahn nach Gallneukirchen und wieder zurück nach Linz - streckenweise war er mit 150 km/h unterwegs und überholte am Pannenstreifen Autokolonnen. Er ignorierte und durchbrach Polizeikontrollen und lieferte sich eine Verfolgungsjagd mit der Exekutive. Einmal raste der 14-Jährige frontal auf einen Streifenwagen zu, dessen Lenker nur knapp eine Kollision abwenden konnte. Im Zuge der wilden Flucht des Angeklagten vor der Polizei kam es zu einem Unfall, bei dem vier Personen verletzt wurden, darunter auch der Bursch selbst. Auch mehrere Autos wurden beschädigt.

Lange Liste der Delikte
Die Liste der Delikte, die die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann zur Last legte, ist lang und reicht vom unbefugten Gebrauch von Fahrzeugen über Widerstand gegen die Staatsgewalt, versuchte schwere Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, vorsätzliche Gemeingefährdung und Urkundenunterdrückung bis hin zum Betrug. Schon vor seiner Strafmündigkeit habe er sich einmal ein Moped „ausgeborgt“, gab der junge Mann zu, den Schlüssel habe er damals „gefunden“ - räumte aber ein, auch gezielt danach gesucht zu haben.

Schuldenberg von rund 11.000 Euro
Der Angeklagte, der durch Verwaltungsstrafen laut seinem Verteidiger bereits einen „Schuldenberg“ von rund 11.000 Euro angehäuft hat, war zwischenzeitlich eineinhalb Monate in Untersuchungshaft - „da ist es mir nicht so gut gegangen“ - und will nun seinen Schulabschluss und eine Lehre machen, wie er beteuerte. Vor Gericht gab er sich reuig und einsichtig. Nicht ganz einig war man sich aber, was die Fahrkünste des Jugendlichen angeht: „Können Sie gut Auto fahren?“, wollte die Richterin wissen. „Schon“, lautete die Selbsteinschätzung des Angeklagten. „Das liest sich im Akt aber anders“, so die trockene Replik.

Er muss Bewährungshilfe in Anspruch nehmen
Das Schöffengericht sprach den 14-Jährigen schuldig im Sinne der Anklage und verhängte zwölf Monate teilbedingt. Da er mit der U-Haft den unbedingten Teil bereits abgesessen hat, durfte der Jugendliche am Donnerstag heimgehen. Er muss aber Bewährungshilfe in Anspruch nehmen, eine Psychotherapie machen und seinen Ausbildungsfortschritt nachweisen.

Strafrahmen lag bei bis zu fünf Jahren
Der Strafrahmen lag - bedingt vor allem durch die vorsätzliche Gemeingefährdung - bei bis zu fünf Jahren. Dem Burschen kam zugute, dass er bisher strafrechtlich unbescholten und geständig war. Die Richterin schärfte ihm zum Abschied noch ein, dass er das nächste Mal wohl nicht mehr so glimpflich davonkommen werde. Einem Erwachsenen würden für diese Taten bis zu zehn Jahre Haft drohen. Und er habe auch Glück gehabt - bei der Fahrweise des 14-Jährigen hätte es auch Tote geben können, so die Richterin.

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