Pflegeausbildung

Wer einen Job hat, ist finanziell im Nachteil

Ombudsfrau
16.05.2023 15:00

Unfair findet eine Wienerin, dass sie für ihre Weiterbildung weniger bekommt, als andere, die keiner Arbeit nachgehen. Sie ist neben ihrem Job in Bildungskarenz. Förderungen seien unterschiedlich, so die Politik.

Dragana V. arbeitet als Heimhilfe. Von ihrem Arbeitgeber wurde sie in eine Weiterbildung zur Pflegeassistentin geschickt. „Die Firma zahlt die Ausbildung, im Gegenzug musste ich mich verpflichten, danach mindestens drei Jahre zu bleiben oder die Kosten zurück zu bezahlen. Dazu bekomme ich vom AMS Weiterbildungsgeld in Form der Bildungskarenz“, beschreibt die Wienerin.

Für die Ausbildung würde jemand, der ohne Job ist, deutlich mehr monatliche Unterstützung bekommen als sie. Es gebe einerseits das sogenannte Pflegestipendium oder einen Pflegebonus, den man zusätzlich zum Arbeitslosengeld erhalten würde. „Wäre ich vor der Ausbildung nur einen Monat arbeitslos gewesen, hätte ich nun mehr Geld. Abgesehen von der dreijährigen Bindung, die mein Arbeitgeber verlangt hat“, so Frau V. So müsse sie nun als Alleinerzieherin mit unter 1200 Euro auskommen, während andere mehr als 1400 Euro bekommen würden.

PflegeassistentInnen

PflegeassistentInnen betreuen pflegebedürftige Menschen und unterstützen Fachkräfte des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie ÄrztInnen bei bestimmten Aufgaben im Bereich Diagnostik und Therapie. Sie helfen PatientInnen bei der Körperpflege, richten Mahlzeiten an und unterstützen sie beim Essen.

Sie verabreichen unter Anordnung und Aufsicht von ÄrztInnen Arzneimittel, führen standardisierte Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen durch, versorgen Wunden und überwachen medizinische Basisdaten, wie z.B. Puls, Blutdruck, Atmung oder Temperatur.

In der Heimpflege führen PflegeassistentInnen die von Fachkräften des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege angeordneten Maßnahmen in den Wohnungen der PatientInnen durch.

Im Krankenhaus kümmern sie sich auch um die Stationswäsche und reinigen medizinische Geräte.

Dieser Beruf kann nur ausgeübt werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen wurde. Das Einstiegsgehalt liegt zwischen 1.540 und 2.260 Euro brutto laut Kollektivvertrag.

Quelle: Auszug aus dem AMS-Berufslexikon

Das zuständige Arbeitsministerium verweist auf Anfrage auf die unterschiedlichen Fördermodelle, die bedarfsorientiert in Anspruch genommen werden könnten. Ein Umstieg von einem Modell zum anderen sei jedenfalls nicht möglich. Frau V. habe sich für die flexible, branchenübergreifende Weiterbildungsteilzeit entschieden. Diese würde Ausbildungsprämie und Pflegestipendium ausschließen. Auf mehr Details wollte man leider nicht eingehen. Fair?

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