Ein 17-jähriger Bursche aus Vorarlberg wurde am Dienstag wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Er war damals 16, das Mädchen 13 Jahre alt. Kennengelernt hatten sich die beiden über Snapchat. Beim ersten Treffen in der elterlichen Wohnung des Burschen im Bezirk Bregenz, geht es zwischen den beiden gleich zur Sache. Wenngleich zunächst ohne direkten Geschlechtsverkehr. Bei der zweiten Verabredung, nur drei Tage später, kommt es dann am selben Ort zum einvernehmlichen Sex mit der Schülerin.
Keinerlei Gewaltspuren
Die „Achterbahn der Gefühle“ folgt allerdings erst, als sich der Lehrling mit einer Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen und dem Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert sieht. Warum das Mädchen den Burschen wegen Vergewaltigung angezeigt hat, ist unklar. Denn im Krankenhaus konnten die Ärzte keinerlei Gewaltspuren feststellen. Folglich stellte der Schöffensenat die Aussagen des Opfers infrage - der Angeklagte wurde vom Vorwurf der Vergewaltigung im Zweifel freigesprochen.
Altersgrenze um zwei Monate überschritten
Dennoch erging ein Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Grund: „Kommt es zum Geschlechtsverkehr, bleibt dies straflos, wenn der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und die oder der Jüngere bereits 13 Jahre alt ist“, so Verteidigerin Lisa Maria Ramsauer-Mitteregger. Im Fall des Verurteilten hatte er die Altersgrenze um zwei Monate überschritten.
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