"Wegen Befangenheit"

Kartnig-Anwälte wollen Staatsanwalt austauschen

Fußball
13.09.2011 12:21
Der Prozess gegen Hannes Kartnig und sieben Mitbeschuldigte aus dem Umfeld des Fußball-Bundesligisten Sturm Graz hat am Dienstag eine überraschende Wendung genommen. Nach Schreiduellen zwischen den Parteien beantragten Kartnigs Anwälte, Staatsanwalt Johannes Winklhofer (Bild) wegen Befangenheit auszutauschen. Seine Aussagen während des Prozesses seien "polemisch und provozierend", so die Kartnig-Juristen. Der Richter vertagte den Prozess daraufhin bis 24. Oktober.

Hannes Kartnig, dem schwerer Betrug, betrügerische Krida, grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen sowie Steuerhinterziehung vorgeworfen werden, sah sich zuvor erneut mit Vertretern des Finanzamtes als Zeugen konfrontiert. Aus diesem Umfeld war seinerzeit verlautet worden, er habe 800.000 Euro im Casino verspielt.

Transfers und Finanz als "Stachelthemen"
Nun ging es darum, ob alle Konten und Sparbücher des Beschuldigten in die Berechnungen der Finanz eingeflossen waren. Das konnte der Finanzbeamte nicht mit Sicherheit sagen, was Kartnig wieder einmal sehr erboste: "Sie patzen mich die ganze Zeit an, sie verbreiten Schmutz über mich. Es ist eine Frechheit, was sie sich erlauben!"

Die Wogen glätteten sich, doch als es dann wieder einmal um Spieler-Transfers ging, eskalierte die Situation. Einer der Angeklagten, der bei einer Versicherung tätig war, mischte sich ein, ebenso Staatsanwalt Winklhofer. Richter Karl Buchgraber lächelte nur milde und griff nicht ein, was sich in Bezug auf den Verhandlungsfortgang bitter rächen sollte.

"Polemisch, provozierend, unrichtig, unsachlich"
Als nämlich Gutachter Fritz Kleiner mit seinem Vortrag beginnen wollte, stellten die Kartnig-Anwälte Richard Soyer und Michael Pacher den Antrag auf Ablehnung des Staatsanwaltes, der sich ihrer Meinung nach in der - doch recht hitzigen und von gegenseitigen Sticheleien geprägten - verbalen Auseinandersetzung als befangen erwiesen habe. Winkelhofers Wortmeldungen seien "polemisch, provozierend, unrichtig und unsachlich". Auch der Mitangeklagte polterte: Er lasse sich "nicht wie einen Lausbuben behandeln".

Ein solcher Antrag muss nun dem Leiter der Staatsanwaltschaft, Thomas Mühlbacher, vorgelegt werden, der darüber entscheidet. "Ich bin der Meinung, dass der Herr Staatsanwalt morgen nicht mehr tätig sein sollte", erklärte Soyer in aller Ruhe. Winklhofer ("Ich weiß, dass Ihnen meine Anklage nicht gefällt") sprach sich nicht gegen eine Überprüfung durch den Leiter der Behörde aus, rechtfertigte sich aber auch nicht für seine Äußerungen. "Das ist meine Arbeit als Staatsanwalt", meinte er lapidar.

Urteil frühestens am 28. Oktober
Nun muss der Leiter der Staatsanwaltschaft entscheiden, wer in Zukunft in diesem Prozess die Anklage vertreten wird. Die Fortsetzung wird allerdings erst ab 24. Oktober erfolgen, da sich alle Beteiligten vorher auf keinen Termin einigen konnten. Mit einem Urteil wird nun frühestens am 28. Oktober gerechnet.

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(Bild: KMM)



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