Wegen brutaler Angriffe auf ihre Mitmenschen muss eine psychisch Kranke (24) in die Anstalt. Die Liste an Verfehlungen umfasst zwar noch ganz andere Delikte. Aus rechtlichen Gründen waren aber lediglich die grundlosen Gewalttaten der Frau Thema vor Gericht.
„Ich habe mir eingebildet, dass die Frau mich provoziert hat“, gab die 24-jährige Kärntnerin am Donnerstag im Saal 101 des Salzburger Landesgerichts leise zu Protokoll. Zuvor zeigten Videos, was sich am 30. April 2022 gegen 10 Uhr in einem Obus nahe des Rathauses abgespielt hat. Wortlos stand die Obdachlose auf, ging an einer Fahrgästin vorbei. Plötzlich packte sie die Frau von hinten an den Haaren, donnerte ihren Kopf mehrmals brutal gegen die Rückenlehne. Auch Zeuginnen, die die junge Frau nach der Tat festhalten wollten, attackierte sie brutal.
Es begann mit einer Flasche Johannisbeersaft
„Meine Mandantin erlitt ein Schleuderdrama. Zudem begab sie sich in Psychotherapie“, ließ Stefan Rieder, der das erste Opfer vertrat, wissen. Dazu kamen noch ein Angriff auf einen Schaffner und eine Besenstiel-Attacke auf eine Mitinsassin in einem Gefängnis. Zahlreiche andere, kleinere Verfehlungen waren aus rechtlichen Gründen kein Thema. So spritzte die Betroffene beispielsweise einmal mit einer Flasche Johannisbeersaft in einer Bäckerei herum. „Mit diesem harmlosen Vorfall begann mein Ermittlungsverfahren. Man hätte nicht ahnen können, dass sich daraus ein derart umfangreicher Akt mit mehr als 100 Ordnungsnummern entwickeln würde“, erinnerte sich die Staatsanwältin zurück. Eine Gerichtspsychiaterin attestierte der jungen Frau neben paranoider Schizophrenie auch eine hohe Gefährlichkeit. Zudem ortete sie eine große Tatbegehungsgefahr.
Das Gericht entschied: Die Frau, die an paranoider Schizophrenie leidet, wird in eine Anstalt eingewiesen. „Es ist tragisch. Gut, dass ihr geholfen wird“, kommentierte Rieder das Ergebnis.
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