Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die während der Corona-Pandemie in den häuslichen Unterricht gewechselt, sprich sich von der Schule abgemeldet haben, hat sich verdreifacht. Das Bildungsressort hat mit Verschärfungen reagiert. Die Lehrergewerkschaft fordert nun einer Stellungnahme zur letzten Regeländerung das völlige Ende des Heimunterrichts.
2021 befanden sich 7500 Schülerinnen und Schüler in häuslichem Unterricht. In Österreich gibt es keine Schul-, sondern nur eine Unterrichtspflicht gilt. Kinder können außerdem Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht besuchen, die selbst keine Schulzeugnisse vergeben dürfen. Selbst am Höhepunkt 2021 war freilich nur rund ein Prozent der Schülerinnen und Schüler bis zur neunten Schulstufe zum häuslichen Unterricht angemeldet, seither gab es einen deutlichen Rückgang.
Zu Beginn dieses Schuljahr waren es nur noch rund 4000. Bei einer Externistenprüfung muss am Ende des Schuljahres nachgewiesen werden, dass die Lernziele erreicht wurden. Die Bildungsdirektion kann den häuslichen Unterricht außerdem dann untersagen, „wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die (...) Gleichwertigkeit des Unterrichtes nicht gegeben ist“.
Neue Regel gegen Prüfungstourismus
Als Reaktion auf die vergleichsweise hohen Abmeldezahlen hat das Bildungsministerium schon für das vorige Schuljahr die Regeln verschärft: Abmeldungen für das nächste Schuljahr müssen seither schon bis Beginn der Sommerferien angezeigt werden, nicht erst zum Ferienende. Um Prüfungstourismus in bekannt „leichte“ Schulen zu verhindern, nehmen eigene Kommissionen die Externistenprüfungen ab.
Mit der aktuellen Novelle, für die jüngst die Begutachtungsfrist geendet hat, werden diese Regelungen teils erneuert: Bei der Abmeldung ist nicht mehr nur die Person anzugeben ist, die das Kind (führend) unterrichtet, sondern auch der Unterrichtsort. Außerdem muss eine „Zusammenfassung des pädagogischen Konzepts für den Unterricht“ vorgelegt werden.
Lehrer fordern gesetzliche Schulpflicht
Die Pflichtschullehrergewerkschaft führt in ihrer Stellungnahme nun überhaupt die gesetzliche Verankerung einer Schulpflicht an. Die Gewerkschaft sieht nämlich durch den Einsatz von Eltern und anderen Personen, die die Kinder ohne jegliche pädagogisch-didaktische Ausbildung unterrichten dürfen, die Rolle der Lehrerausbildung konterkariert.
MFG sieht „Anschlag auf Verfassungsrecht“
Die Anti-Corona-Maßnahmen-Partei MFG sieht das komplett anders: „Das ist ein Anschlag auf das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf häuslichen Unterricht“. Da dieser das Kind in den Mittelpunkt stelle, brauche er laut Definition kein pädagogisches Konzept mit Jahresplanung. Ob der Unterricht daheim jenem in Schulen mit Öffentlichkeitsrecht gleichwertig ist, werde außerdem ohnehin bei der Externistenprüfung kontrolliert. Die MFG fordert eine völlige Gleichstellung von Kindern im häuslichen Unterricht und jenen in der Schule. Ähnlich klingen viele der mehr als 700 Stellungnahmen, die Privatpersonen zum Gesetzesentwurf abgegeben haben.
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