Ein Oberländer wurde am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen Körperverletzung zu einer bedingten Strafe verurteilt.
Eine Vorstrafe hat der Arbeitslose ja schon. Dass er während der Bewährungszeit wieder straffällig wurde, ist jetzt saublöd für ihn. Denn der Widerruf der viermonatigen bedingten Haft steht nun im Raum. Der Angeklagte nimmt es gelassen: „I woaß jo eh, dass i jetzt ins G’fängnis muaß. Aber es ischt halt alles in der letschta Zit ned so oafach gsi“, bereut der Angeklagte seine Tat. Und mit „ned oafach“ meint der Vater eines Buben die Beziehung zu seiner 27-jährigen Freundin. „I hon noch zehn Johr die falsche Frau kennaglernt. Zu viele Drogen und so weiter.“
Eigentlich sind sowohl er als auch die Freundin angeklagt. Die Frau, weil sie in einem Hotel in Brand mehrere Kosmetikartikel gestohlen und weiters eine Bankmitarbeiterin durch Vorlage einer falschen Urkunde zur Herausgabe von 2000 Euro verleitet hatte.
Der Freund, weil er einem Beamten im Zuge der Verhaftung mehrere Fußtritte gegen das Schienbein versetzte. Da die Zweitangeklagte jedoch dem Prozess fernblieb, wurde der Fall des Oberländers abgehandelt. Weil der 31-Jährige geständig ist, sieht Richter Christoph Stadler vom Widerruf der bedingten Haftstrafe ab und verlängert die Probezeit dafür auf fünf Jahre. Satte 13 Monate Haft auf Bewährung und 1680 Euro Geldstrafe gibt es für die Tritte ins Schienbein des Beamten. Dazu 100 Euro Schmerzensgeld. Richter: „Ob der Beamte jetzt eine oder zwei Beulen am Bein hat, macht das Kraut nicht fett. Dennoch bin ich der Meinung, dass Sie diesmal nicht ins Gefängnis müssen. Auch im Hinblick auf ihren kleinen Sohn, den sie ja an den Wochenenden sehen möchten. Aber das nächste Mal sind sie fällig.“
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.