Ein Tiroler Mediziner in Diensten der Polizei unterließ bei einem mutmaßlichen Kokain-Lenker weitere Schritte. Dies und zwei weitere Fälle brachten ihm eine Anklage wegen Amtsmissbrauchs ein. Beim fortgesetzten Prozess am Landesgericht Innsbruck kam es diesmal zu einem Urteil.
Unterwegs in Schlangenlinien, Unmöglichkeit auf einem Bein zu stehen - wegen Indizien wie diesen schalteten Tiroler Polizisten bei einem vermuteten Koks-Lenker und in zwei weiteren Fällen den Amtsarzt ein. Und ärgerten sich, als der Doktor in Diensten der Polizei offenbar zur Bagatellisierung neigte und keine weiteren Untersuchungen (etwa einen Bluttest) zur Fahrtauglichkeit vornehmen wollte.
Der Lenker musste sich beim Gehtest an der Wand festhalten.
Die Staatsanwältin
„Der Lenker musste sich beim Gehtest an der Wand festhalten“, nannte die Staatsanwältin ein Beispiel. Einmal hatte ein Fahrzeugbesitzer stark gerötete Augen, was die Polizisten als Hinweis auf Drogen sahen – der Mediziner aber nicht. Ein weiterer Mann hatte bei der Untersuchung den hohen Puls von 123, was den Angeklagten zur Ansicht führte: Das sei die Nervosität und die schlechte Koordination beim Test daher verständlich.
Arzt und Polizisten nicht einig
Der Arzt verbat sich die Einmischung durch die Polizisten, die Chemie war letztlich mehr als getrübt. Dass ihn eine Beamtin bei einem der Fälle gleich mit den Worten empfing, hier sei ein Bluttest vorzunehmen, ärgerte ihn selbst in der nunmehrigen vierten Prozessrunde noch: „Das ist mir in meiner Laufbahn noch nie untergekommen.“ Es waren letztlich die Polizisten, die eine Anzeige einbrachten. Eine sehr ungewöhnliche Konstellation.
Antrag auf Befangenheit des Schöffensenats
Angeklagter und Verteidiger bombardierten den Schöffensenat mit Beweisanträgen. Unter anderem sollte eine Gerichtspsychiaterin klären, ob die Anzeige durch die Polizisten durch deren „narzisstische Kränkung“ erfolgt sei. Die Ablehnung dieses und auch weiterer Anträge gipfelte in einem (ebenfalls abgelehnten) Antrag auf Befangenheit des Schöffensenats.
Letztlich erging nur in puncto Koks-Lenker ein Schuldspruch wegen Amtsmissbrauchs – fünf Monate bedingte Haft und 2880 Euro Geldstrafe (nicht rechtskräftig).
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