Tierschützer fordern

„Auch bei Katzen ist eine Obergrenze nötig“

Niederösterreich
07.02.2023 16:00

Privatpersonen haben im Gegensatz zu Tierheimen kaum Auflagen bei der Haltung, mitunter aber ähnlich viele Vierbeiner auf engstem Raum. Die NÖ Tierschutzverbandspräsidentin sieht daher den Bedarf einer Höchstgrenze. 

Wie viele Katzen passen in ein Einfamilienhaus? Die Antwort: So viele man möchte. Denn eine Höchstgrenze ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Doch nach dem jüngsten „Krone“-Bericht über ein Rattenproblem im Wiener Umland, das von der Besitzerin von rund 50 Stubentigern und deren Abfall verursacht worden sein soll, wird der Ruf nach Höchstgrenzen wieder laut.

„Keine Rechtsbasis“
Die zuständige Bezirkshauptmannschaft stllte aber eine „tierschutzkonforme“ Haltung fest, daher gibt es für die Behörde sonst keinen Ansatzpunkt, um einschreiten zu können. „Es liegt keine Vermehrung von Tieren und keine Vernachlässigung der Betreuung oder der Versorgung der Tiere vor“, heißt es seitens der BH. Weil weder im Tierschutzgesetz noch in der 2. Tierhaltungsverordnung eine Höchstzahl der gehaltenen Katzen verankert sei und es sich um eine rein private Haltung von zurückgelassenen oder ausgesetzten Katzen handle, gebe es keine Rechtsbasis für eine Beschränkung derselben, betont man bei der Behörde.

Ungerechtigkeit
Andrea Specht, Präsidentin des NÖ-Tierschutzverbands fordert daher dringend eine Änderung: „Tierheime unterliegen strengen Auflagen, wogegen Privatpersonen, die ebenso viele Tiere halten, kaum Vorgaben erfüllen müssen.“ Für Specht ist klar, dass so viele Tiere auf engem Raum nicht bedürfnisgerecht gehalten werden können. „Eine Obergrenze ist sinnvoll.“

Abgesehen davon haben laut Specht aber auch Bürgermeister, die gerne nur auf die Amtstierärzte verweisen, Möglichkeiten: „Die Raumordnung sieht nicht vor, dass im Wohngebiet Tierhaltungen über das ortsübliche Maß erlaubt sind, wie es etwa bei privaten Gnadenhöfen der Fall ist. Hier darf der Bürgermeister Grenzen setzen.“

Für Hunde ab Juni
Zumindest für Hunde wird es diese ab Juni geben. Durch eine Änderung des Hundehaltegesetzes dürfen - bis auf ein paar Ausnahmen - dann nur mehr fünf Fellnasen pro Haushalt leben. 

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