Schaden im sechsstelligen Bereich, Lügenkonstrukte, die schockieren, Täuschung, Betrug und mittendrin ein kleiner Bub: Eine 38-jährige Niederösterreicherin hat über Jahre hinweg Ämter getäuscht, und dies mit einer unfassbaren Geschichte. So gab sie vor, dass ihr damals vierjähriger Sohn von einem Sanitäter sexuell missbraucht worden sei. Zwar wurde ein Verfahren eingestellt, dennoch gelang es der Frau, Ämtern rund 170.000 Euro an Sozialleistungen abzuluchsen.
Die Geschichte, die sich die Frau ausdachte, macht sprachlos: Sie bezichtigte im November 2010 einen Sanitäter des Arbeiter-Samariter-Bundes, ihren damals vier Jahre alten Sohn sexuell missbraucht zu haben. Um diesen erfundenen Vorwurf zu untermauern, versuchte sie, eine 15-jährige Caritasschülerin auf ihre Seite zu ziehen und das Mädchen zu einer falschen Aussage zu bringen. Die Jugendliche weigerte sich jedoch.
Ein Verfahren wurde zunächst eingeleitet, allerdings gab es keine Beweise, Spuren oder Verletzungen, die die Vorwürfe erhärteten. Es wurde daraufhin im Februar 2011 eingestellt.
Pflegegeld für „geschädigten Sohn“ beantragt
Doch das hielt die Niederösterreicherin nicht auf: Sie suchte bei der Pensionsversicherungsanstalt um Pflegegeld an - gab vor, dass der Sohn durch den Missbrauch traumatisiert und geschädigt worden sei. Sie erklärte, der Bub sei inkontinent, würde nicht essen, sich selbst verletzen und könne das Haus alleine nicht verlassen. Bei acht ärztlichen Begutachtungen führte sie diese Begründung an, selbst noch im Jahr 2021 gab sie an, der Bursch - mittlerweile 15 Jahre alt - brauche Hilfe beim Waschen und Anziehen und müsse zur Schule gebracht werden. Die Wahrheit lag gänzlich anders - denn der Bursche war höchst aktiv, spielte etwa Fußball im Verein, ging normal zur Schule.
In Summe erschlich sich die dreifache Mutter über die Jahre hinweg zumindest 170.000 Euro. Auch bezüglich ihrer Lebensumstände machte sie falsche Angaben, verschwieg etwa, dass sie mit Nachhilfe Geld verdiente und mit dem Vater ihrer Kinder zusammenlebte. Selbst den tatsächlichen Wohnort gab sie nicht an, sondern eine andere Meldeadresse.
Anzeige und Gerichtsverhandlung
Die Kriminalpolizei kam der Betrügerin im Zuge der Ermittlungen auf die Schliche, hörte sich etwa im Umfeld der Frau um und stieß dabei auf die zahlreichen Ungereimtheiten. Es folgte eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Die 38-Jährige stand mittlerweile bereits vor Gericht. Sie wurde Anfang des Jahres wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs sowie wegen Verleumdung zu 24 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt.
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