Hat die Fußball-Welt Argentiniens WM-Torhüter Emiliano Martinez eine Regeländerung zu verdanken? Seine „Eskapaden“ beim finalen Elfmeterschießen mit Argentinien gegen Frankreich sollen die FIFA-Regelhüterin IFAB (The International Football Association Board) veranlasst haben, diverse Gepflogenheiten vor einem Penalty zu überdenken. Und zu sanktionieren.
Seine Psychospielchen gingen um die Welt. Im jetzt schon kultigen Fußball-WM-Finale griff Argentinien-Goalie Martinez beim Penaltyschießen in die (zweifelhafte) Trickkiste. Erst verwickelte er den Schiri in ein schier ewig langes Gespräch, um Frankreichs Schützen Kingsley Coman ebenso lange warten zu lassen, bevor er endlich schießen konnte. Die Taktik, den Referee die Liegeposition des Balls zu überprüfen und Coman so indirekt zu irritieren, ging auf. Der sichtlich nervöse und verunsicherte Coman scheiterte, Martinez hielt. Und noch einmal war eine mäßig sportliche Aktion Martinez‘ von Erfolg gekrönt. Als Frankreichs Aurelien Tchouameni an der Reihe war, warf Martinez vor seinen Augen den Ball Richtung Cornerfahne, anstatt das Spielgerät dem Schützen zu geben. Auch den Tchouameni-Elfer hielt er.
Psychospielchen unter Strafe?
Die Aktionen brachten Martinez - erst recht in Kombination mit seinen späteren ungustiösen Jubel- und Feier-Gesten - viel Kritik und eine Verwarnung ein. Eine wirkliche Strafe setzte es nicht. Weil‘s schlicht kein Instrumentarium dafür gab. Das solls sich ändern. Berichtet zumindest der englische Boulevard-Riese „The Sun“. Einem einschlägigen Bericht zufolge will die FIFA in Form der Regelhüter-Organisation IFAB dafür sorgen, dass derartige Unsportlichkeiten tatsächlich unter Strafe gestellt werden können. Den Gegner zu verunsichern und ihn mittels fraglicher Aktionen aus der Konzentration zu bringen - das soll künftig regeltechnisch nicht mehr gedeckt sein.
Bei einem IFAB-Meeting sollen sich die Macher bereits darauf geeinigt haben, dass Goalies Schützen nicht mehr „unfair beeinträchtigen“ dürfen. Wie die Regel konkret ausformuliert wird und wann sie in Kraft treten soll, ist noch offen.
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