Späte Datenanalyse?

Missbrauch an Schule: „Tippfehler“ im Polizeiakt

Wien
20.01.2023 18:18

Im Missbrauchsfall um einen Wiener Sportlehrer ortet Opfer-Anwältin Herta Bauer Ermittlungsfehler. Bei dem Pädagogen könnten sichergestellte Daten mit - teilweise von ihm selbst hergestellten - sexuellen Missbrauchsdarstellungen von Unmündigen und Minderjährigen womöglich erst verspätet ausgewertet worden sein.

Bei einer im Frühjahr 2019 durchgeführten Hausdurchsuchung waren bei dem Lehrer insgesamt 22 Datenträger beschlagnahmt worden. Auf drei Notebooks, acht Festplatten, einem USB-Stick, einer Speicherkarte, fünf Digitalkameras, drei Mobiltelefonen und einem Tablet befanden sich mehr als drei Terabyte Foto- und Videomaterial.

„Tippfehler“ statt Verspätung
Laut einem Bericht der „Presse“ war die Untersuchung und Sicherung der Mobiltelefone und des Tablets am 29. Juli 2019 abgeschlossen. Die Auswertung der weiteren Datenträger sei allerdings laut Akt erst am 13. September 2022 vollendet worden. Nina Bussek, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, betonte, dass es sich bei dem zweiten Datum um einen „Tippfehler“ handelt. Es seien alle Daten bereits 2019 ausgewertet worden.

Für Opfer-Anwältin Bauer, die mehrere Betroffene vertritt, wäre „selbst ein Tippfehler ein schweres Behördenversagen“. Außerdem deute eine Mitteilung des Landeskriminalamts (LKA) vom 5. Juni 2019 darauf hin, dass für die Auswertung der beim Lehrer sichergestellten Datenträger tatsächlich Geduld gefragt war. In der LKA-Mitteilung soll es heißen, dass mit einer Sicherung der elektronischen Datenträger „nicht vor ca. 1 1/2 Jahren gerechnet werden“ könne.

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