Vergleich als Ausweg

Linz und Bawag entschärfen Swap-Bombe endgültig

Politik & Wirtschaft
18.01.2023 09:52

Diese alte Swap-Bombe tickte trotz eines für Linz positiven OGH-Urteils noch immer, mit großem Schadenspotenzial für die Stadt. Doch nun einigten sich Rechtsvertreter der Stadt und der Bawag auf einen Vergleich um schlappe 12 Millionen €, die die Bank erhält. Eine Mehrheit im Gemeinderat scheint gewiss.

Ende August des Vorjahres gab‘s ein großes Aufatmen in der Linzer Stadtpolitik: Der umstrittene und für Oberösterreichs Landeshauptstadt - bereits real und potenziell noch weit mehr - verlustreiche Swap-Franken-Deal aus dem Jahr 2007 sollte auch dem Urteil der dritten Instanz, des Obersten Gerichtshofs, zufolge als ungültig betrachtet werden. Weshalb die Stadt Linz die ursprünglich von der Ex-Gewerkschaftsbank Bawag geforderten 417,7 Millionen Euro zuzüglich Zinsen nicht zahlen musste. Der Rechtsstreit darum war schon seit November 2011 anhängig. Doch auch nach der OGH-Entscheidung über die Ungültigkeit wäre der Prozess weitergegangen, weil die Bawag den sogenannten Vertrauensschaden einklagen könnte. Und der könnte durchaus noch wehtun, hatte die Bank doch zuletzt die Forderung an die Stadt mit 254 Millionen Euro in ihren Büchern. Und sooo eindeutig war da das Höchstgerichtsurteil in diesem Punkt auch nicht.

Linz hatte auch noch Forderung an die Bawag offen
Der Prozess am Handelsgericht Wien hätte also weitergehen müssen, mit durchaus offenem Ausgang. Doch hinter den Kulissen arbeiteten die Rechtsvertreter der Stadt Linz, mit Anwalt Gerhard Rothner an der Spitze und unterstützt vom Linzer Zivilrechtler Meinhard Lukas (mit langer und reichhaltiger Erfahrung in dieser Causa), sowie die Anwälte der Bank an einem Vergleich. Letztlich wird die Stadt Linz etwa 12 Millionen Euro an die Bank zahlen müssen, denn immerhin hatte die Stadt ja auch eine Forderung von gut 24 Millionen Euro an die Bank noch offen, nämlich aus alten Swap-Verlusten. Für den Vergleich ist noch ein Gemeinderatsbeschluss nötig, für den sich die nötige Mehrheit aber schon abzeichnet. Ohne Gemeinderatsbeschluss einst ist der Swap nicht gültig zustande gekommen, nun ist ein Gemeinderatsbeschluss notwendig für die endgültige Bereinigung...

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