Über 54.000 Euro Corona-Entschädigungszahlungen flossen an ein Grazer Imbisslokal. Die damalige Geschäftsführerin musste sich am Donnerstag wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs vor Gericht verantworten. Auf der Anklagebank hätte der Richter aber wohl lieber ihren Mann gesehen.
Mit dem Corona-Ausfallsbonus hat der Staat während der Pandemie Betrieben mit Umsatzentgang großzügig unter die Arme gegriffen. Dass dabei viel Schindluder betrieben wurde, ist kein Geheimnis.
Besonders dreist hat ein Kebap-Lokal in Graz das System ausgenutzt. Mit 34 Anträgen, in denen meist null Euro Umsatz angegeben waren, hat sich die damalige Chefin rund 54.000 Euro erschlichen, bei weiteren 26.000 blieb es beim Versuch. Dem Finanzamt fielen die Ungereimtheiten auf, es wurde Anzeige erstattet.
Angeklagte war nur am Papier Chefin
Vor Gericht sollte sich aber schnell herausstellen, dass die 32-jährige Rumänin nur am Papier Geschäftsführerin war und wenig Verständnis für Betriebsführung und Zahlen hat. Ihr Mann, ein wegen Drogenhandel vorbestrafter Afghane, dürfte das Zepter in der Hand gehabt haben. „Ich habe mit dem Geschäft nicht viel zu tun gehabt, es lief nur auf meinem Namen“, gab die Mutter dreier kleiner Kinder auch zu. Sie gestand den Betrug aber und betonte: „Er ist nicht schuld, ich habe diese Anträge gestellt, es ist meine Schuld“. Von ihrem Mann ist sie inzwischen getrennt und möchte sich scheiden lassen.
Ganz ehrlich: Sie sind die falsche auf der Anklagebank. Ich würde gerne Ihren Mann hier sitzen haben. Sie tun mir leid. Aber Sie schützen Ihren Mann und ich habe keine anderen Beweismittel.
Richter Andreas Lenz
„Setzt Sie Ihr Mann unter Druck?“, wollte Richter Andreas Lenz wissen. „Nein, ich habe das freiwillig gemacht““, sagte die Frau, brach bei diesen Worten aber in Tränen aus. Vom ausbezahlten Geld habe sie nichts gesehen, es floss auf das gemeinsame Geschäftskonto.
Mildes Urteil für schweren Betrug
„Ganz ehrlich: Sie sind die falsche auf der Anklagebank. Aber sie haften für das, was Sie getan haben“, zeigte der Richter Verständnis für die Frau und setzte nach: „Ich sage das selten zu Angeklagten aber Sie tun mir leid. Ich würde lieber Ihren Mann hier sitzen haben.“
Dementsprechend ließ der Schöffensenat beim Urteil außergewöhnliche Milde walten („Grundsätzlich müssten’S bei der Schadenshöhe ins Gefängnis“): Sechs Monate bedingte Haft, drei Jahre auf Bewährung. „Lassen Sie sich nicht zur Sklavin Ihres Mannes machen“, gab der Richter der Rumänin noch mit auf den Weg.
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