Die zwei Opfer saßen noch im Auto, als das Trio die Scheibe einschlug und einen Rucksack mit Schmuck mitnahm - im Wert von über 400.000 Euro. Als Fluchtfahrzeug funktionierte ein Motorrad. Ob die beiden Italiener mit einem dritten flüchtigen Landsmann in Form einer kriminellen Vereinigung in Österreich agiert haben, muss der Schöffensenat nun entscheiden.
Sie wollten in Österreich bloß Kleidung verkaufen, „dann ist uns diese Idiotie eingefallen“, so einer der beiden Männer aus Neapel (ITA) im Wiener Landesgericht. Bei einem sorgfältig geplanten Autoeinbruch erbeuteten sie über 400.000 Euro an Schmuck - von Juwelenhändlern aus Hongkong.
Blitzschneller Diebstahl mit Motorrad
Der Zweitangeklagte hätte die zwei Männer gesehen, wie sie mit einem Rucksack aus einem Schmuckgeschäft in der Wiener Innenstadt gekommen sind: „Dann habe ich den beiden anderen Bescheid gesagt.“ Die verfolgten die Chinesen dann bis zum Auto - auf einem Motorrad.
In Sekundenschnelle sprang der dritte Komplize - er ist flüchtig - vom Motorrad, schlug die Heckscheibe des Fahrzeugs ein und schnappte sich den Rucksack. Wie viel sie da gerade wirklich erbeutet hatten, sei ihnen gar nicht klar gewesen. Den Schmuck verkauften sie in Neapel ...
Es war wie in einem Film!
Augenzeugin im Wiener Landesgericht
„Es war wie in einem Film“, schildert eine Augenzeugin vor Gericht. Das Manöver mit dem Motorrad wäre blitzschnell wieder vorbei gewesen. Die zwei bestohlenen Juwelenhändler erscheinen nicht vor Gericht - sie sind wieder in ihre Heimat zurückgekehrt.
Nicht der erste Überfall
Angeklagt ist außerdem ein schwerer Raub: Zwei Wochen vor dem Schmuckdiebstahl, erbeuteten sie eine teure Markenuhr - direkt vom Handgelenk des Opfers. Wieder nutzen sie ein Motorrad als Fluchtfahrzeug. Auch in Hamburg gibt es einen ähnlichen Raubüberfall. Die DNA des Erstangeklagten wurde am Tatort auf einem Stück eines Motorradhelms gefunden. Damit will der Italiener aber nichts zu tun haben.
Wegen schweren Raubes und schweren Diebstahls in einer kriminellen Vereinigung müssen sie viereinhalb bzw. vier Jahre in Haft.








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