Prozess in Feldkirch

Mit Lügen die Aufenthaltserlaubnis ergaunert

Vorarlberg
10.11.2022 07:00

Mit falschen Angaben hatte sich ein Mann aus dem Jemen eine Aufenthaltsbewilligung erschlichen und Sozialleistungen kassiert. Dafür musste er sich am Mittwoch vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. 

Mit der Hoffnung auf ein besseres Leben flüchtete der Bursche vor einem Jahr von Jemen über Ägypten, Belarus und Polen, um schließlich ins sichere Österreich zu gelangen. Ohne Pass aber mit einer fragwürdigen Urkunde, kommt der Erschöpfte zunächst in ein Flüchtlingscamp in Wien. Irgendwann landet der Jemenit in Vorarlberg, wird von der Caritas betreut und erhält Sozialleistungen.

Zu Unrecht, wie sich am Ende herausstellt. Denn wie ein altersdiagnostisches Gutachten eindeutig belegt, war der Flüchtling zum Zeitpunkt der Einreise schon älter als er bei den jeweiligen Behörden angegeben hatte. Und zwar um mindestens eineinhalb bis zwei Jahre. Der Angeklagte ist sich keiner Schuld bewusst Unter anderem deshalb wurde ihm nun am Landesgericht Feldkirch von Seiten der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, durch Falschangaben gegen das Asylgesetz verstoßen zu haben.

„Reine Vermutung“

Das jedoch bestreitet der Angeklagte und tut das Gutachten als „reine Vermutung“ ab. Seine Anwältin Gamze Eren springt für ihn in die Bresche: „Mein Mandant hat damals eine Urkunde vorgelegt. Wieso soll sich ein Mann aus dem Jemen nicht auf seine Geburtsurkunde verlassen können?“, fragt sie. Was Richter Richard Gschwenter seinerseits zur Frage veranlasst, ob es dem Angeklagten denn nie aufgefallen sei, dass seine Schulkameraden um einiges jünger und körperlich und geistig noch nicht so weit entwickelt waren wie er? Worauf der Beschuldigte mit einem knappen „Nein“ antwortet.

Aufgrund der Beweislage fordert Staatsanwalt Wilfried Siegele am Ende einen Schuldspruch für den Jemeniten und sagt: „Die Masche, sich bei Asylverfahren als Jugendlicher auszugeben, ist fast so alt wie ich.“ Das Gericht sieht das ähnlich und fällt ein dementsprechendes Urteil: Der Angeklagte wird zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro verdonnert. 

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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