Es ist an Absurdität kaum zu übertreffen: Weil eine Niederösterreicherin (39), die an unter anderem an Multipler Sklerose erkrankt ist, den Eintrag „Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel“ für ihren Behindertenpass beantragt hat, wurde ihr der Behindertengrad gekürzt. Ungeachtet von Lähmungserscheinungen und Chemotherapien.
Anna N. (Name geändert) ist eine Kämpferin. Seit 18 Jahren leidet sie an der der chronisch-entzündlichen Krankheit. „Mit 21 habe ich die Diagnose erhalten, welche mir förmlich den Boden unten den Füßen weggezogen hat und mein gesamtes junges Leben, das mir noch bevorstand, veränderte“, schildert sie. Aufgegeben hat sie damals nicht.
Begünstigter Behindertenkreis
Die Niederösterreicherin steht trotz aller Einschränkungen, wie Schmerzen, Taubheitsgefühl, Entzündungen, etc. mitten im Berufsleben. Allerdings nicht nur, weil sie kann, sondern weil sie muss: „Ich könnte mir meine Krankheit mit allen Kosten für Therapien etc. gar nicht leisten.“ Immerhin gestand man ihr einen Behindertengrad von 50 Prozent zu. „Damit zähle ich zum begünstigten Behindertenkreis und kann mir zumindest einen geringen Anteil jener Kosten, welche mir durch meine Krankheit entstehen, über den jährlichen Steuerausgleich zurückholen.“ Mit dem sollte auf einmal Schluss sein.
Im Vorjahr hat sich der körperliche Zustand von Frau S. weiter verschlechtert. Sie leidet mittlerweile auch an Rheuma, Gastritis, Bluthochdruck und Lähmungserscheinungen. Da die Fahrten mit den Öffis zu sämtlichen Ärzten nach Wien oder zu Chemotherapien oft beschwerlich sind, stellte sie den Antrag auf „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“. „Damit könnten Bekannte, die mich mit dem Auto zum Arzt bringen, quasi vor der Tür parken und auf mich warten. Eine Chemotherapie dauert mehrere Stunden.“ Im Zuge des Verfahrens wurde auch der Behindertengrad überprüft. Mit dem Gutachten des Sachverständigen kam der Schock.
Beschwerdevorentscheidung
Nicht nur, dass man den Zusatzeintrag ablehnte, wurde der Behindertengrad auf 40 Prozent gekürzt. „Damit falle ich aus dem Kreis der begünstigten Behinderten. Ich fühle mich vom Staat betraft dafür, dass ich krank bin“, teilte sie der Ombudsfrau verzweifelt mit. Das Sozialministeriumsservice riet Frau N. Beschwerde einzubringen. In einer Vorabentscheidung wurde dieser auch stattgegeben. Ihren Behindertengrad von 50 Prozent hat die Niederösterreicherin nach Prüfung aller Befunde zurückerhalten. Den Zusatzeintrag hat man allerdings abgelehnt…
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