Eine in Tirol lebende Deutsche (56) ist auf eine miese Masche dreister Internetbetrüger hereingefallen. Ihr wurde die große Liebe vorgegaukelt. Doch der Angebetete war freilich erfunden, die Helfershelfer standen nun vor Gericht.
Im Nachhinein fragt sie sich, wie sie so naiv sein konnte. Eva (Name geändert), eine in Tirol lebende 56-Jährige, wurde im Internet von Kriminellen regelrecht abgezockt. Ein vermeintlicher UN-Soldat aus dem Jemen hatte die unglücklich verheiratete Frau über die Datingplattform „Lovoo“ kontaktiert, ihr Gefühle und die große Liebe vorgetäuscht und sie schließlich zu Geldzahlungen bewegt.
Für Zollforderungen, Pakete, Flug- und Hotelrechnungen überwies die gebürtige Deutsche Beträge von 2360 Euro bis hin zu 77.000 Euro. „Alex Dolfus“, wie sich der Herzensbrecher im Internet nannte, brachte sie schließlich innerhalb von nur einem Monat um mehr als 300.000 Euro. „Ich wurde um mein ganzes Vermögen gebracht, nahm einen Kredit auf und lieh mir Geld von einem Nachbarn“, schilderte das Opfer. Erst als sich Eva ihrem Noch-Ehemann anvertraute, wurde ihr klar, dass es sich bei „Alex“ um einen Schwindler handelt.
Ich wurde um mein ganzes Vermögen gebracht.
Das Opfer vor Gericht
Tiroler Polizei lockte Männer in die Falle
Bei einer fingierten Geldübergabe in Tirol, bei der weitere 55.000 Euro übergeben werden sollten, wurde dann aber ein in Deutschland lebender Tunesier (28) verhaftet. Wenig später klickten auch für einen aus Ghana stammenden Familienvater (27) die Handschellen. „Wir haben mit den Betrügereien absolut nichts zu tun“, beteuern die beiden Angeklagten unisono. Ein Bekannter aus Ghana - ein Ex-Fußballnationalspieler und Besitzer einer Geldwechselstube - habe ihnen lediglich 5000 Euro Provision für einen Botendienst versprochen. „Ich hatte ein komisches Bauchgefühl und vielleicht an Geldwäsche gedacht“, gab der 27-Jährige zu. Dass es sich um einen sogenannten Love-Scam handelt, hätte er nie und nimmer für möglich gehalten.
Ich hatte ein komisches Bauchgefühl und vielleicht an Geldwäsche gedacht.
Der 27-jährige Erstangeklagte
Zu bedingten Haftstrafen verurteilt
Dass die Angeklagten gar nichts von den Betrügereien wussten, glaubte das Gericht nicht. Es fehlten aber die Beweise. Lediglich als Bestimmungs- bzw. Beitragstäter wurden beide für den versuchten Betrug bei der fingierten Übergabe zu sieben Monaten bedingter Haft und 480 Euro Geldstrafe verurteilt. Nicht rechtskräftig.
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