Bekannten erstochen

Mord im Vollrausch: 15 Jahre Haft für 53-Jährige

Steiermark
22.09.2022 11:17

Eine 53-Jährige ist am Donnerstag im Landesgericht Leoben wegen Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Die Frau hatte im Jänner im obersteirischen Gröbming auf ihren Bekannten (63) mit einem Messer eingestochen und tödlich verletzt. Die Beschuldigte gab zu, stark betrunken auf ihren „besten Freund“ eingestochen zu haben. Sie übernehme die Verantwortung für seinen Tod, wie sie sagte. Sie nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Anfang des Jahres sorgte ein brutaler Messer-Mord im obersteirischen Gröbming für Entsetzen. Eine 53-Jährige soll auf ihren Bekannten (63) mit einem Messer eingestochen und ihn so schwer verletzt haben, dass er innerlich verblutet ist.

Am Donnerstag saß die Frau dafür in Leoben auf der Anklagebank. An die Tat will sie sich nicht erinnern, sie war damals sturzbetrunken. Dennoch übernahm sie Verantwortung für den Tod ihres „besten Freundes“, wie sie sagte. 

Täterin und Opfer kannten sich schon seit langer Zeit und tranken täglich flaschenweise Rotwein und Schnaps, den er finanzierte. Sie waren im Ort für ihren reichlichen Alkoholkonsum bekannt. Auch am 11. Jänner besuchte sie ihn gleich am Morgen, um den Alkoholspiegel nach der Nacht wieder aufzufüllen, schilderte die Verteidigerin, die übrigens schon vor der Tat die Erwachsenenvertreterin der Frau war.

Eine „liebe Alkoholikerin“
Sie beschrieb die Beschuldigte als schwere Alkoholikerin, die täglich mehr als drei Promille intus hatte, aber sie sei eine „liebe Alkoholikerin“. Zum späteren Opfer habe sie ein gutes Verhältnis gehabt, er sei ihr bester Freund gewesen. Für den Alkohol habe sie ihn sexuell befriedigt, so die Anwältin.

Sexuelle Dienste für Wein und Schnaps
Die Slowakin, die aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde, antwortete Richter Peter Wilhelm ruhig: „Ich übernehme Verantwortung, aber ich habe keine genaue Erinnerung an den Vorfall.“ Sie bestätigte die Angaben ihrer Verteidigerin, wonach sie ihrem Freund sexuelle Dienste erwies, weil er stets den Alkohol finanzierte. Sie habe das eigentlich nicht gewollt: „Ich sagte ihm, er soll sich eine Freundin suchen. Aber er sagte, er habe ja mich.“ Manchmal habe sie sich auch geweigert, er sei dann aber nicht böse gewesen.

Immer wieder Streit
Zeugen zufolge soll es aber öfter Streit zwischen den beiden gegeben haben - so auch am 11. Jänner. Zunächst soll das spätere Opfer die Frau seiner Wohnung verwiesen haben, doch sie kochte für ihn zu Hause und brachte ihm dann das Mittagessen. Gemeinsam wurde gegessen.

Das sei das Letzte, woran sie sich erinnern könne, sagte sie am Donnerstag vor den Geschworenen. Sie erinnere sich erst wieder daran, als ihr Freund blutend am Boden lag: „Ich fragte ihn, was passiert sei, aber er antwortete nicht.“ Daher wählte sie den Notruf.

Auf 15 Zeugen verzichtet
Aufgrund des Geständnisses wurde auf die Befragung der 15 geplanten Zeugen verzichtet. Daher gab es noch am Donnerstag das Urteil: Die Geschworenen waren sich einig und stimmten alle acht für schuldig. Als mildernd wurden ihr Geständnis sowie ihre starke Trunkenheit zum Tatzeitpunkt gewertet. Erschwerend war unter anderem die Verwendung einer Waffe. Während die Beschuldigte das Urteil sofort annahm, gab der Staatsanwalt keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

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