Mit acht wuchtigen Stichen verletzte ein damals erst 17-Jähriger eine Reiterin lebensgefährlich. Nur ihr Fluchtinstinkt konnte sie retten. „Er ist psychisch schwer krank“, erklärt die Verteidigerin des Aushilfsarbeiters des Reiterhofs. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Für die 38-Jährige war es ein Tag im Stall wie jeder andere. So begann er zumindest: Ausreiten, Pferd striegeln, Zaumzeug wegräumen. Was dann passierte, war „plötzlich und völlig unerwartet“, beschreibt die Staatsanwältin im Landesgericht Wiener Neustadt. Der Stallbursche ging auf die Frau los. Er drängte sie in der Sattelkammer gegen die Wand, hielt ihr den Mund zu und schlug auf sie ein. Als der damals erst 17-Jährige ein Messer zückte, „stand sie dem Tod Auge in Auge gegenüber“, so die Anklägerin.
Opfer konnte mit Auto fliehen
Auch als das Opfer blutend und geschwächt am Boden lag, stach er „völlig emotionslos“ weiter auf sie ein. Ganze acht massive Stich- und Schnittverletzungen gegen Hals und Brust erlitt die Frau. „Ich hatte eigentlich schon die Hoffnung aufgegeben“, schildert die Reiterin vor Gericht. Mit letzter Kraft schleppte sie sich zu ihrem Auto und konnte flüchten. Schnelle Erste Hilfe und eine Notoperation konnten ihr das Leben retten. Heute leidet die 38-Jährige jedoch immer noch an den Folgen der Attacke.
Tat psychiatrischer Diagnose geschuldet
Das Motiv sei sowohl der Staatsanwältin als auch der Privatbeteiligtenvertreterin völlig unklar: „Der Beschuldigte kannte das Opfer gar nicht.“ Klar ist nur, dass der jetzt 18-jährige Nordmazedonier die Tat unter Einfluss seiner Persönlichkeitsentwicklungsstörung begangen hat. Der Sachverständige diagnostizierte paranoide und narzisstische Neigungen. Die Staatsanwaltschaft beantragte deswegen eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Wieder andere Version vor Gericht
Während der Betroffene bei seiner ersten Vernehmung noch von einem dritten Beteiligten gesprochen hatte, präsentierte er vor Gericht nun wieder eine andere Version: Die Frau habe angefangen, auf ihn einzuschlagen. Er wollte sie nur festhalten: „Ich hatte Angst, dass sie mir etwas Böses antut. Dass sie mich umbringt.“
Bloß um sie einzuschüchtern, will er das Messer gezogen haben - und sie sei unabsichtlich hineingefallen. Als sie daraufhin zu Boden ging, trat die Reiterin auf ihn ein und auch er fiel hin - dabei habe er unabsichtlich in ihren Hals geschnitten. „Das heißt, die Verletzungen sind passiert, weil Sie hingefallen und mit dem Messer angekommen sind?“, fragt der beisitzende Richter. Der Betroffene versichert: „Das war alles nicht absichtlich, sondern ein Unfall!“
Das war alles nicht absichtlich, sondern ein Unfall.
Stallbursche vor Gericht
Das Geschworenenurteil lautete 13 Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Es ist nicht rechtskräftig, weil weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung eine Erklärung abgaben. Der Angeklagte wurde am Dienstag auch wegen Einbruchsdiebstahls schuldig gesprochen.
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