Heikles Urteil

Gericht spricht Kindermörder Schmerzensgeld zu

Ausland
04.08.2011 13:51
Er entführte und ermordete einen elfjährigen Bankierssohn, darf sich offiziell Folteropfer nennen und erhält jetzt sogar Schmerzensgeld vom Land Hessen: Der als Kindermörder verurteilte Magnus Gäfgen hat am Donnerstag vom Frankfurter Landesgericht 3.000 Euro zugesprochen bekommen, weil ihm ein Polizist nach seiner Festnahme Gewalt angedroht hatte. Das heikle Urteil stellt das Rechtsempfinden vieler Deutscher auf die Probe.

Die Zahlungen stünden Gäfgen zu, weil seine Menschenwürde bei einem Verhör im Jahr 2002 verletzt worden sei. Das Vorgehen der Ermittler sei eine "schwerwiegende Rechtsverletzung" und könne nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden als durch die Zahlung einer Entschädigung, begründete der Vorsitzende Richter Christoph Hefter das Urteil.

Familie von Mordopfer um eine Million Euro erpresst
Aus Habgier und Geltungssucht hatte Magnus Gäfgen, damals Jura-Student, 2002 den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler in Frankfurt entführt, getötet und dessen Familie dabei um eine Million Euro erpresst. Er war pleite, wollte aber seiner Freundin und gut situierten Freunden durch seinen Lebensstil vortäuschen, er arbeite bei einer Kanzlei. Bei der Abholung des Lösegelds wurde er observiert und später festgenommen.

Weil er nach seiner Festnahme falsche Angaben über den Verbleib des Buben machte und die Polizei um dessen Leben fürchtete, als das Kind bereits tot war, drohte ein Hauptkommissar auf Anweisung des Frankfurter Polizeivizepräsidenten dem verhafteten Gäfgen an, ein Kampfsportler würde ihm "unvorstellbare Schmerzen" zufügen, wenn er nicht den Aufenthaltsort Jakobs nennen würde.

2003 verurteilte das Frankfurter Landesgericht Gäfgen wegen erpresserischen Menschenraubs und Mordes zu lebenslanger Haft. Seither zieht er durch alle Instanzen: Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht, erst eine kleine, dann die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Obwohl Gäfgen seine Tat gestanden hatte, strebte er nach einer Wiederaufnahme seines Verfahrens, die ihm jedoch verwehrt blieb.

3.000 Euro Schmerzensgeld für Folteropfer Gäfgen
Zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt wurden aber 2004 die Beamten, die ihn im Verhör Gewalt angedroht hatten. Und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschied im Vorjahr, dass die Drohung gegen den heute 36-Jährigen ein Verstoß gegen das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention war. Seither darf sich der Kindermörder als Folteropfer bezeichnen.

Was nun das Schmerzensgeld betrifft, sind es zwar am Ende nur 3.000 von geforderten 10.000 Euro Schmerzensgeld geworden, dennoch darf Gäfgen sich zum Teil als Sieger fühlen. Von den Prozesskosten müsse er allerdings vier Fünftel übernehmen, das Land müsse ein Fünftel tragen, entschied der Richter.

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