„Daher wende ich mich mittlerweile etwas verzweifelt an Sie“, schrieb ein Wiener der Ombudsfrau. Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien wollte ihm für seine zweite Corona-Infektion nämlich keinen Absonderungsbescheid ausstellen ...
Am 15. Februar wurde Thomas B. erstmals positiv auf das Coronavirus getestet. Er hatte keine Symptome, einen CT-Wert über 30 und erhielt seinen Absonderungsbescheid schnell. Danach sei er mehrmals negativ getestet worden, schilderte der Wiener. Bis er am 12. März plötzlich Symptome und einen positiven Test mit CT-Wert 16 hatte.
Vergeblich auf Antwort gewartet
Einen Absonderungsbescheid, den der Leser für seinen Arbeitgeber benötigte, bekam er jedoch nicht. Eine Krankschreibung war wegen des Positiv-Tests auch nicht möglich. Vom Gesundheitsdienst der Stadt Wien, der MA 15, habe er auf seine Nachfrage zwei Monate lang keine Antwort erhalten. Auch bei der Hotline 1450 habe man ihm nicht helfen können, so Herr B., der sich an die „Krone“ wandte.
Behörde wollte keinen Bescheid ausstellen
Anfangs teilte die MA 15 mit, dass genesene, symptomfreie Personen 60 Tage nach Genesung von Testungen ausgenommen werden sollten und es deshalb keinen Absonderungsbescheid gebe. Nachdem die Ombudsfrau entgegnete, dass der Leser dieses Mal sehr wohl Symptome hatte, wurde Herrn B. doch recht gegeben. Es handle sich laut Epidemieärztin um ein neues Infektionsgeschehen, weshalb er einen Absonderungsbescheid erhält.
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