Es war wohl „a b’soffene G’schicht“: Eine 30-jährige Justizangestellte drohte Polizeibeamten bei einem Einsatz in Innsbruck ohne Grundlage mit dienstrechtlichen Konsequenzen. Die Konsequenzen muss sie nun selbst ertragen: Sie hat ihren Job und dadurch ihre Wohnung verloren, nun wurde sie wegen versuchter Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt und versuchter Nötigung verurteilt.
Am 20. Februar vor einem Nachtlokal in Innsbruck: Die Polizei schreitet bei einem Raufhandel ein. Beteiligt: ein flüchtiger Bekannter der Angeklagten. Die Beamten nehmen seine Personalien auf - plötzlich stellt sich die 30-Jährige „mit dem Rücken zu mir vor mich, redet mit ihrem Bekannten und hält mir ihren Schlüsselbund mit der Justizkarte hin“, schildert einer der Polizisten.
Sie hielt mir den Schlüsselbund mit der Justizkarte hin.
Einer der Polizisten
Mit Konsequenzen gedroht
Dann soll sie mit dienstrechtlichen Konsequenzen gedroht haben, würde die Amtshandlung nicht gestoppt werden. „Ich war paff. Als ich sagte, sie stört eine Amtshandlung, sagte sie: „Alter, was ist mit dir?!“ Da wusste ich, dass sie keine Richterin oder so ist“, sagt der junge Mann.
Nun steht die junge Frau vor Gericht – an ihrem ehemaligen Arbeitsort. Bereits vor der Verhandlung wurde die Mitarbeiterin der Zivilabteilung gekündigt.
Ich war paff. Als ich sagte, sie stört eine Amtshandlung, sagte sie: "Alter, was ist mit dir?!"
Einer der Polizisten
Vier Monate bedingt, 1800 Euro Geldtrafe
Ihr tut alles schrecklich leid, sie bricht in Tränen aus, sagt, sie könne sich an nichts erinnern und ist überzeugt: „Mir hat jemand was ins Getränk getan.“
Nicht rechtskräftiges Urteil: vier Monate bedingt, 1800 Euro Geldstrafe. Die Richterin: „Es wäre furchtbar, würde es in Österreich funktionieren, wenn jemand von der Justiz kommt und der Polizei sagt, das zu unterlassen.“
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