Gegen Diskriminierung
Slowenien: Adoptionsrecht für Homosexuelle
Das slowenische Verfassungsgericht öffnete am Freitag die gleichgeschlechtliche Ehe und gibt nun auch homosexuellen Paaren ein gemeinsames Adoptionsrecht. Bisherige Vorschriften, welche es lediglich heterosexuellen Paaren erlaubten, eine Ehe zu schließen und gemeinsam Kinder zu adoptieren, wurden für verfassungswidrig erklärt.
Mit sofortiger Wirkung wurden gleichgeschlechtlichen Paaren jene beiden Rechte eingeräumt. Denn laut dem Verfassungsgericht verstieß die bisherige Regelung gegen das Diskriminierungsverbot. Die Ehe-Öffnung für Homosexuelle schmälere die Bedeutung der traditionellen Ehe keineswegs. „Sie bedeutet lediglich, dass von nun an neben andersgeschlechtlichen Paaren auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe eingehen können.“, so das Verfassungsgericht.
Sie bedeutet lediglich, dass von nun an neben andersgeschlechtlichen Paaren auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe eingehen können.
Verfassungsgericht
Die soeben bekannt gewordene Entscheidung war bereits Mitte Juni getroffen worden, als sich das Höchstgericht mit Verfassungsbeschwerden zweier homosexueller Paare befasste. Jenen wurden zum damaligen Zeitpunkt die Ehe, sowie faire Adoptionsmöglichkeiten verweigert.
„Ausschluss ist gegen Ziel des Kindeswohls“
Bislang war für homosexuelle Paare in Slowenien lediglich die Stiefkindadoption möglich. Nun sollen jedoch gleichgeschlechtliche Lebenspartner dieselben Möglichkeiten wie Eheleute bekommen, um Kinder zu adoptieren. Der grundsätzliche Ausschluss von gleichgeschlechtlichen Partnern verringere die Zahl der möglichen Adoptiveltern, was im Gegensatz zum Ziel des Kindeswohls stehe, so das Gericht.
Seit 2016 waren homosexuelle Lebenspartnerschaften in Slowenien der Ehe rechtlich fast gleichgestellt. Das Adoptionsrecht, sowie das Recht auf künstliche Befruchtung war ihnen jedoch bislang untersagt.













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